G9 kommt, aber nicht so, wie sich das alle wünschen. Foto: dpa

Ein mögliches Volksbegehren zum G9 ist vor dem Verfassungsgerichtshof gescheitert. Der Beschluss des Gerichts lässt aber Handlungsbedarf am Gesetz erkennen.

Der Verfassungsgerichtshof in Baden-Württemberg hat den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens zum neunjährigen Gymnasium zurückgewiesen. Zuvor hatte das Innenministerium ein entsprechendes Volksbegehren abgelehnt gehabt. Initiatoren waren Mitglieder einer Elterninitiative, die zuvor schon einen Volksantrag ins Leben gerufen hatte. Durch den dabei erzeugten politischen Druck hatte sich die Landesregierung dazu entschlossen, G9 sukzessive wieder einzuführen. Einem Teil der Eltern reicht das jedoch nicht aus.

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