Die Aufarbeitung der Pandemie ist wichtig. Ob das alle Wunden heilt, ist indessen fraglich, meint unsere Autorin Annika Grah.
Vor fünf Jahren begann der Ausnahmezustand. Schulen waren über Wochen dicht, Geschäfte mit Publikumsverkehr wurden weitgehend geschlossen. Am 22. März 2020 traten weitreichende Kontaktbeschränkungen in Kraft. Alles unter dem Eindruck eines tödlichen Virus, dem zu diesem Zeitpunkt wenig entgegen zusetzen war. Im März 2020 gab es weder eine Impfung noch ausreichend physischen Schutz. In Kliniken mussten Ärzte und Pfleger teilweise ihre für den Einmalgebrauch gedachte Schutzkleidung mehrfach verwenden. Alle Welt nähte Masken aus Stoffresten – unvorstellbare Zustände für ein hoch entwickeltes Industrieland wie Deutschland.
Und auch wenn sich nach einigen Monaten eine gewisse Routine einschlich: Es überwog der Eindruck der Atemlosigkeit – etwa als Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die 2021 geplante Osterruhe kurzerhand wieder kippte.
Das zusammen mit der Unsicherheit über Verbreitungswege, Ansteckungsrisiko und Veränderungsfähigkeit des Virus vor allem zu Beginn der Pandemie sowie die ganz unterschiedlichen Krankheitsverläufe sorgten zu einer gefährlichen Stimmung, in der jeder meinte, Recht zu haben.
Dass in so einer Gemengelage auch Fehleinschätzungen zu politischen Entscheidungen geführt haben dürften, liegt auf der Hand. Das zeigt sich allein in der Tatsache, dass Entscheidungen zurückgenommen und Sachlagen im Verlauf der Pandemie unterschiedlich bewertet wurden.
Aufarbeitung ist Pflicht
Um es klar zu sagen: Das ist auch in Ordnung. Denn angesichts der Geschwindigkeit und der volatilen Situation, in der damals politische Entscheidungen getroffen wurden, muss man davon ausgehen, dass auch Fehlannahmen und unvollständige Informationen zugrunde lagen.
Gerade deshalb braucht es eine Aufarbeitung der politischen Entscheidungen während der Pandemie. Dass dies im Gegensatz zu Baden-Württemberg, wo sich im Landtag zumindest eine Enquetekommission mit der Aufarbeitung der Corona-Pandemie beschäftigt hat, auf Bundesebene ebenso wenig wie in Bundesländern wie Bayern bislang geschehen ist, ist ein klares Versäumnis.
Die Maßnahmen von damals müssten hinterfragt werden. Allein schon, um im Falle einer neuen Pandemie die richtigen Lehren zu ziehen und besser reagieren zu können. Im Grunde ist es egal, ob das eine Enquetekommission (wie von der FDP im Bund gefordert) oder ein Untersuchungsausschuss leistet. Nur eines ist klar: Eine reine Bürgerbeteiligung, wie der von der SPD im Bund geforderte Bürgerrat, wäre zu kurz gesprungen. Dafür ist das Thema zu groß. In Baden-Württemberg hatte ein solches Format die Enquetekommission im Landtag lediglich ergänzt.
Wichtig ist vor allem die juristische Klärung
Die Regierenden von damals sollten sich zudem ehrlich machen. Politische Kontrahenten dürfen das Instrument nicht allein für eine politische Abrechnung nutzen. Nur Fehler zu benennen, zeigt noch keinen Weg auf, es besser zu machen. Und eine saubere juristische Aufarbeitung gehört nicht in den politischen Raum, sondern in die Gerichte. Auch sie ist unerlässlich.
Denn selbstverständlich muss klargestellt werden, wo die Grenzen des Rechtsstaats überschritten wurden. Die schwierige Abwägung zwischen freiheitlichen Grundrechten und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit muss von Verfassungsgerichten geklärt werden.
Doch gewiss ist auch: Selbst wenn die letzte politische Fehlentscheidung während der Pandemie benannt und aufgeklärt ist, wird das nicht alle Wunden heilen können, die in dieser weltumspannenden Pandemie entstanden sind.