Markus Stöcklin vor dem Gebäude in der Ruggerstraße 20. Mehrere Monate lang protestierten er und sein Mann mit diesem Plakat gegen das Agieren des Baurechtsamtes. Foto: Lichtgut/Julian Rettig

Acht Monate lang hat eine Eigentümergemeinschaft in Stuttgart-Kaltental auf die Genehmigung ihres Bauantrags gewartet. Es hätte alles viel schneller gehen können, meinen die Bauherrn – wenn das Baurechtsamt bereit gewesen wäre, sie zu beraten.

Als angehender Bauherr hat Markus Stöcklin mit großem Interesse gelesen, was Stuttgarts Baubürgermeister Peter Pätzold und die Leiterin des Baurechtsamtes, Kirsten Rickes, im Juni im Interview unserer Zeitung versicherten: „Wir helfen gerne bei der Beratung.“ Und: „Es gibt bei uns sehr wohl eine Kultur des Ermöglichens.“

Anlass für das Interview waren wiederkehrende Klagen über lange Bearbeitungszeiten von Bauanträgen im Baurechtsamt. Die sind seitdem nicht weniger geworden. Markus Stöcklin und sein Mann reihen sich in die Schar der Klagenden ein. Sie machten in diesem Jahr die schmerzliche und teure Erfahrung, dass man als kleine Bauherrn in Stuttgart vor kaum überwindbaren Hindernissen und verschlossenen Ämtertüren steht. Nach mehr als acht Monaten, in denen sie sich um grünes Licht und einen roten Punkt für ihr Bauvorhaben bemüht haben, sind sie zutiefst ernüchtert und fragen sich: „Wo ist das Bewusstsein dafür, dass das Amt für den Bürger da ist und nicht umgekehrt?“

Dabei geht es im Grunde um nichts Großes. Stöcklin und sein Mann haben vor zwei Jahren mit Nachbarn eine Wohnungseigentümergemeinschaft gegründet und eine stark verfallene Dreifamilien-Doppelhaushälfte in der Ruggerstraße 20 in Kaltental erworben. Das 1911 gebaute Haus ist sanierungsbedürftig. Neben der energetischen Sanierung planten sie größere Bäder und wollten das Dachgeschoss ausbauen. „Es geht um das Schaffen von lebenswertem Wohnraum und gelebtem Klimaschutz“, sagen sie: „Also „genau um das, was politisch und gesellschaftlich diskutiert gefordert wird“. Einen entsprechenden Bauantrag reichten sie am 4. März beim Baurechtsamt ein, Abteilung Mitte. Was sie seitdem erlebten, nennen sie „eine Odyssee.“

„Mail-Ping-Pong“ zwischen Bauherrn und Amt

Es fing damit an, dass es sieben statt der in der Landesbauordnung vorgesehenen zwei Wochen dauerte, bis sie eine erste Antwort erhielten. Das Mängelschreiben mahnte umfangreiche Nachbesserungen im Bauantrag an, für die ihnen das Amt eine Frist von vier Wochen setzte – zu wenig, um allem nachkommen zu können, fanden Stöcklin und sein Mann, der Architekt ist. Nach einer Fristverlängerung reichten sie am 16. Juni die aktualisierten Unterlagen nach. Die Antwort des Amtes ließ erneut auf sich warten – vier statt zwei Wochen. Als das Schreiben dann kam, wurde der Eigentümergemeinschaft eine aus ihrer Sicht erneut viel zu kurze Frist gesetzt. Wegen eines möglichen Abstandsflächenverstoßes zum Nachbargrundstück sollten sie binnen zwei Wochen ein Gutachten vorlegen. „Ein Ding der Unmöglichkeit“, sagt Stöcklin. Wie schon nach dem ersten Mängelschreiben folgte ein „Mail-Ping-Pong“. Dabei wollten Stöcklin und sein Mann eigentlich nur wissen, „wann wir mit den Bearbeiterinnen darüber sprechen können, was zu tun ist, damit unser Bauantrag genehmigungsfähig wird – und zwar ohne ein mehrere tausend Euro teures Gutachten“.

Die Bauherrn fühlten sich behandelt „wie Dummchen“

Stattdessen wurde ihnen bescheinigt, „dass es nicht unsre Aufgabe ist, Hilfestellungen zu geben.“ Keine Hilfestellung? Wie passt das mit den Äußerungen im Interview zusammen, in dem die Amtsspitze Beratung – auch per Telefon – zugesagt hatte? fragten sie sich. „Telefonische Beratung findet nur widerwillig und immer schwammig und unzureichend statt“, stellten sie fest. Stöcklin und sein Mann fühlten sich „behandelt wie Dummchen“, kritisieren sie. Statt konstruktiv und auf Augenhöhe aufzutreten, finde Kommunikation „immer nur belehrend von oben herab statt“.

Das Baurechtsamt stellt den Vorgang anders dar: „Eine schnelle Bearbeitung des Bauantrags Ruggerstraße verhinderte von Anfang an ein fehlerhaft und lückenhaft gestellter Bauantrag“, erklärte es auf Anfrage unserer Redaktion: „Leider muss man sagen, dass auch einfachste Aufgaben, die ein Architekt erledigen sollte, wie die Ermittlung des Traufpunktes, erklärt werden mussten.“ Inhaltlich sei es bei den strittigen Fragen um baurechtlich nicht genehmigungspflichtige Maßnahmen gegangen, deren rechtliche Zulässigkeit die Architekten selbst prüfen müssten.

Das Baurechtsamt verweist auf unbesetzte Stellen

Bei Stöcklin löst das Kopfschütteln aus: Warum, so fragt er sich, sollte etwas strittig sein, „wenn es nicht genehmigungspflichtig ist?“ Im Übrigen findet er die Äußerungen des Amts „diffamierend“, weil es die fachliche Kompetenz seines Mannes in Frage stelle, der seit bald 20 Jahren als Architekt tätig sei und weit größere und komplexere Bauvorhaben auch in Stuttgart geplant habe. Die beiden halten dagegen: „Ein Architekt muss die rechtlichen Vorschriften aus der Landesbauordnung kennen, aber nicht die Interpretation und Auslegung des Baurechtsamts.“ Genau deshalb brauche es Beratung. „Zu wissen, wie etwas vom Baurechtsamt interpretiert wird, gehört eher zum Berufsbild eines Orakels als zu dem eines Architekten“, sagen die Bauherrn.

Der ganze Ärger hätte sich aus ihrer Sicht leicht vermeiden lassen: „Eine Stunde persönliches Gespräch hätte in unserem Fall höchstwahrscheinlich zehn Mails inklusive jeweiliger Wartezeit ersetzt und damit mehrere Wochen Zeit gespart – auch für das Amt“, erklärt Stöcklin. Das Baurechtsamt hingegen sagt: Eine Beratung von Architekten, die sich unsicher seien, werde angestrebt, „ist aber aktuell nicht leistbar“: Das Amt müsse entscheiden, ob es der Bearbeitung oder der Beratung den Vorrang gebe. Meist werde die Bearbeitung priorisiert. Verzögerungen seien zwar bedauerlich, doch: „Bei einer Quote von rund 15 Prozent offener Stellen können Bauanträge nicht wie von uns gewünscht schnell und innerhalb der Fristen bearbeitet werden.“

Ihr Protest zeitigt Wirkung

Inzwischen hat das Baurechtsamt reagiert. Nach einer zweiten Nachreichung im August wurde der Antrag am 29. November genehmigt. Zuvor hatte die Eigentümergemeinschaft auf eine kleine Dachterrasse und einige Quadratmeter Wohnfläche verzichtet und höhere Kosten für den Dachausbau in Kauf genommen.

„Als Bürger lässt uns das alles fassungslos zurück“, sagt Stöcklin. Die finanziellen Folgen für Bauherrn durch solche Verzögerungen würden überhaupt nicht gesehen. Menschen, die in Stuttgart Wohnraum schaffen wollten, müssten sich abgeschreckt fühlen. Seinem Ärger über das Baurechtsamt, „das Beratung verspricht, aber keine Beratung bietet und die Dinge verschleppt“, hatten er und sein Mann sichtbar Ausdruck gegeben, indem sie an dem Haus in der Ruggerstraße 20 ein Transparent aufhängten. Die Botschaft war deutlich: „Die Stadt Stuttgart verzögert die energetische Sanierung dieser Immobilie. Korinthenkacken statt Klimaschutz. Willkür statt Wohnraum.“ Der Schritt an die Öffentlichkeit zeitigte offensichtlich Wirkung. Auch der in Stuttgart erscheinende „Immobilienbrief“ griff den Vorgang auf. Die beiden Bauherrn möchten andere ermutigen: „Wenn man sich nicht wehrt, ändert sich auch nichts!“