Die Eltern des Mädchens haben einen Anwalt eingeschaltet, der Widerspruch gegen die Strafarbeit eingelegt hat. (Symbolbild) Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka

Weil sie mit einer Mitschülerin in der Pause Türkisch gesprochen haben soll, bekommt eine Schülerin in Freiburg eine Strafarbeit aufgebrummt. Daran gibt es Kritik – der Fall beschäftigt jetzt die Schulaufsicht.

Freiburg - Eine Drittklässlerin soll in einer Schulpause mit einen Freundin Türkisch gesprochen haben und dafür eine Strafarbeit aufgebrummt bekommen haben. Der Vorfall aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis beschäftigt jetzt die Schulaufsicht, wie die Sprecherin des Regierungspräsidiums Freiburg, Heike Spannagel, am Dienstag bestätigte. Die Eltern des Mädchens haben einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Die Lehrerin hatte nach Angaben des Anwalts für die halbseitige Strafarbeit vorgegeben: „Warum wir in der Schule Deutsch sprechen!“

Die Föderation der Vereine Türkischer Elternbeiräte in Baden e.V. zeigte sich betroffen: „Es kann nicht sein, dass Schülerinnen eine Bestrafung bekommen, weil sie außerhalb des Unterrichts im Pausenhof sich untereinander in der türkischen Muttersprache unterhalten“, teilte der Vorsitzende Kemal Ülker mit. Die Kinder seien durch „dieses grundgesetzwidrige Verhalten der Lehrkraft, der Bestrafung für etwas nicht Verbotenes, verängstigt und verunsichert“ worden.

Kein generelles Fremdsprachenverbot

Spannagel bestätigte, dass der Anwalt der betroffenen Familie Widerspruch gegen die Strafarbeit eingelegt habe. „Selbstverständlich nehmen wir derartige Vorwürfe einer Diskriminierung von Personen oder Gruppen sehr ernst.“ Das Staatliche Schulamt Donaueschingen sei gebeten worden, eine Stellungnahme der Schule einzuholen. „Eine abschließende Stellungnahme liegt uns noch nicht vor. Deshalb können wir auch derzeit keine Bewertung des Vorgehens der Schule bzw. der Lehrkraft abgeben.“

Es gebe kein generelles Verbot, sich in der Schule oder gar in der Pause in einer nicht-deutschen Sprache zu unterhalten, betonte Spannagel. Allerdings gebe es auch Situationen, in denen es aus pädagogischen Gründen angezeigt sei, die Schülerinnen und Schüler dazu anzuhalten, auf Deutsch miteinander zu kommunizieren. „Dazu kann beispielsweise gehören, dass man sich bei Konflikten in einer für alle Beteiligten verständlichen Sprache ausdrückt.“