Das Bundesverwaltungsgericht hat die vereinfachte Ausweisung von Wohnbauflächen ohne Umweltprüfung als unvereinbar mit europäischem Recht kassiert. Das Urteil betrifft 20 Kommunen im Kreis Esslingen.
Seit dem 18. Juli wirkt als abrupter Bremsklotz, was als Beschleunigungsschub gedacht war: Der 2017 eingeführte Paragraf 13b des Baugesetzbuchs sollte einen schnellen Weg zum Wohnungsbau bahnen. Das heißt: Für kleine Wohnbaugebiete bis 10 000 Quadratmeter überbaute Fläche im unmittelbaren Anschluss an Bestandsbebauung kann die Umweltprüfung – die Prüfung der Auswirkungen beispielsweise auf Tierpopulationen oder auf Gewässer – entfallen. Genau dieses sogenannte beschleunigte Verfahren hat das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil vom 18. Juli nach einer Klage des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) kassiert. Grund: mit Europarecht unvereinbar. Womit der ganze Paragraf 13b hinfällig wäre, hätte er nicht schon Ende 2022 seine Gültigkeit verloren. Die Regelung war von vornherein befristet.
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