Die Grundrente soll nach langwierigen Verhandlungen zwischen Union und SPD am 1. Januar 2021 eingeführt werden. Foto: epd/Steffen Schellhorn

Die große Koalition hat ihr zentrales sozialpolitisches Vorhaben im Bundestag verabschiedet: Die Grundrente soll die Ruhestandsbezüge von rund 1,3 Millionen Rentnern aufstocken. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Gesetz.

Berlin - Nach monatelangem Ringen hat der Bundestag am Donnerstag die Grundrente beschlossen. Damit kann das Gesetz nun am Freitag auch vom Bundesrat behandelt werden und bei Zustimmung zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Der Weg für die seit Jahren diskutierte Leistung wurde frei, nachdem die Union ihren Widerstand gegen eine Finanzierung mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt aufgegeben hatte. Doch wegen des hohen Verwaltungsaufwandes wird es wohl auch nach Inkrafttreten des Gesetzes im Januar 2021 noch einige Zeit dauern, bis die Leistung ausgezahlt wird.

Wann wird die Grundrente ausgezahlt?

Wegen des hohen Verwaltungsaufwandes - es müssen 26 Millionen Renten geprüft werden - wird die Deutsche Rentenversicherung nach eigenen Angaben frühestens Mitte nächsten Jahres mit der Auszahlung beginnen. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung sollen zuerst die Neurentner des kommenden Jahres bedacht werden, danach - bis Ende 2022 - die Bestandsrentner.

Wer hat Anspruch auf die Grundrente?

Geringverdiener sollen nach 33 Jahren an Grundrentenzeiten einen Zuschlag auf die Rente bekommen, der ab 35 Jahren die volle Höhe erreicht. Grundrentenzeiten entstehen durch die Zahlung von Pflichtbeiträgen aus Berufstätigkeit sowie aus Beitragszeiten für Kindererziehung und Pflege von Angehörigen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) rechnet mit 1,3 Millionen Beziehern - davon 70 Prozent Frauen.

Wie wird die Höhe berechnet?

Eine Grundrente kann gezahlt werden, wenn die eigene Beitragsleistung in der Rentenversicherung mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes der Versicherten betrug oder beträgt. Für höchstens 35 Jahre wird der erworbene Rentenanspruch verdoppelt, allerdings gegebenenfalls begrenzt auf 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes. Am Ende wird der Zuschlag pauschal um 12,5 Prozent gemindert.

Welches Einkommen wird angerechnet? 

Bei Alleinstehenden wird Einkommen unter 1250 Euro nicht angerechnet, bei Paaren sind es 1950 Euro. Darüber liegende Einkommen werden zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Erst bei mehr als 1600 Euro beziehungsweise 2300 Euro wird das Einkommen vollständig angerechnet.

Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrags sollen ebenfalls angerechnet werden. Rentner werden der Deutschen Rentenversicherung deshalb entsprechende Kapitalerträge mitteilen müssen. Die Rentenversicherung kann die Angaben dann überprüfen. Das selbe gilt für ausländisches Einkommen. 

Steuerfreie Einnahmen wie beispielsweise aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit und solche aus einer pauschal besteuerten geringfügigen Beschäftigung (Minijob) bleiben unberücksichtigt.

Wie hoch fällt die Grundrente aus?

Ein Geringverdiener mit 35 Jahren an Grundrentenzeiten kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschlag von bis zu 404,86 Euro erreichen. 

Müssen Geringverdiener die Grundrente beantragen? 

Nein. Wer Anspruch hat, soll durch einen automatischen Datenabgleich mit den Finanzämtern ermittelt werden.

Was hat es mit dem Freibetrag in der Grundsicherung auf sich?

Wer nach 33 Beitragsjahren trotz der Grundrente immer noch Bezüge unterhalb der staatlichen Grundsicherung hat, soll von einem Freibetrag profitieren, der nicht mit der Grundsicherung verrechnet wird. Er liegt bei 100 Euro plus 30 Prozent des darüberliegenden Einkommens aus der gesetzlichen Rente. Insgesamt darf die anrechnungsfreie Summe aber nicht 216 Euro überschreiten. Der 2018 eingeführte Freibetrag für eine betriebliche oder staatlich geförderte private Altersvorsorge, etwa die Riester-Rente, wird zusätzlich gewährt.

Wie hoch sind die Kosten und wie soll die Grundrente finanziert werden? 

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) beziffert die Kosten für das Einstiegsjahr 2021 auf 1,4 Milliarden Euro. Gelder der Rentenversicherung sollen dafür nicht aufgewendet werden, vielmehr ist eine Finanzierung aus Steuermitteln geplant. Dafür wollte die SPD eigentlich die geplante Finanztransaktionssteuer heranziehen. Deren Einführung steht aber in den Sternen, jetzt sollen Mittel aus dem Bundeshaushalt verwendet werden - solange keine anderen zur Verfügung stehen, wie CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt betont.