Dicke Luft im Betriebsrat der Stuttgarter Flughafengesellschaft: Zwei Mitglieder sehen in der Arbeit der Gremiums Verstöße gegen Vorgaben. Nun soll ein Gericht über die Auflösung der Arbeitnehmervertretung entscheiden.
Die ganze Angelegenheit stand schon zu Beginn unter keinem guten Stern: Als es im Vorfeld der Betriebsratswahl im Jahr 2022 am Stuttgarter Flughafen hoch her ging, sah sich Cuno Hägele zu mahnenden Worten gezwungen. Der damalige Geschäftsführer des Bezirk Stuttgart der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (verdi) schrieb alarmiert an den Betriebsrat der Flughafengesellschaft: „Das Verhalten einzelner Mitglieder des Wahlvorstandes lässt bei näherer Betrachtung die notwendige Neutralität vermissen“. Hägele beklagte eine „polemische, grenzüberschreitende Diskussion“ im Vorfeld des Urnengangs.
Streit wird vor Gericht ausgetragen
Im Spätjahr 2024 ist die Stimmung im Umfeld des Betriebsrats nicht friedlicher geworden. Nun beschäftigt der seit langem schwelende Konflikt die Gerichte. Zwei Mitglieder des insgesamt 15-köpfigen Gremiums haben Anfang November beim Arbeitsgericht Stuttgart einen Antrag auf Einleitung eines Beschlussverfahrens gestellt. Mit einem solchen wird in der Regel über die Einhaltung des Betriebsverfassungsrechts befunden. Das Ziel der Antragsteller: die Auflösung des Betriebsrats am Flughafen, dem sie selbst angehören.
Das zuständige Arbeitsgericht Stuttgart hat den Termin zur Güteverhandlung (Az.: 17BV187/24) für den 14. Januar angesetzt. Zu erscheinen haben die beiden Antragsteller und die Vorsitzende des Betriebsrats. Im Raum steht der Vorwurf, gegen Paragraf 43 des Betriebsverfassungsgesetzes verstoßen zu haben. Der besagt, dass der Betriebsrat „einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten“ habe. Die Antragsteller aus den Reihen des Betriebsrats sind jedoch der Ansicht, dass das Gremium genau gegen diesen Passus verstoße, da es „seit 2022 nur einmal im Jahr die Beschäftigten zu einer Teil-Betriebsversammlung lädt“.
Immer wieder Klärungsbedarf
Es scheint nicht nur in dieser Frage ein Riss durch den Betriebsrat zu gehen. Seit 2015 gab es insgesamt acht solcher Beschlussverfahren zur Klärung strittiger Fragen – sechs davon alleine im Jahr 2024. Die beiden Antragsteller fühlen sich regelmäßig von ihren Betriebsratskollegen ausgebootet oder wehren sich gegen neue Regelungen für ihre Arbeit als Arbeitnehmervertreter. Keinen Rückhalt hätten sie bekommen, als es um die Frage ging, was zur Arbeitszeit zu zählen ist. Das ist nicht ganz unerheblich für all jene, deren Arbeitsplatz jenseits der Sicherheitskontrolle liegt, denn die zu passieren kann schon mal etwas länger dauern. Strittig sei zuletzt auch die Frage gewesen, ob sich einzelne Betriebsratsmitglieder bei der Betriebsratsvorsitzenden abzumelden hätten, wenn sie sich Aufgaben im Rahmen ihres Mandats widmen und daher die eigentliche Arbeit ruhen lassen.
Betriebsrat gibt sich optimistisch
Eine Vertreterin des Betriebsrats erklärt, diese „zitierten Informationen zu internen Vorgängen in unserem Betriebsratsgremium können wir so nicht bestätigen“. Man bitte um Verständnis, „dass wir uns zu Details von internen Vorgängen nicht öffentlich äußern können“. Mehr Klarheit herrscht zur Frage des Arbeitsgerichtstermins. Es sei korrekt, „dass Mitte Januar eine öffentliche Verhandlung angesetzt ist, um die genannten Themen zu klären. „Die vorgebrachten Vorwürfe können wir nicht nachvollziehen und erwarten dazu eine entsprechende Entscheidung des Gerichts“. Man wolle dem nicht vorgreifen. Die Vertreterin des Betriebsrats erinnert aber daran, dass es in dieser Sache bereits mehrere Verfahren gegeben habe, „die das Arbeitsgericht allesamt im Sinne des Betriebsrats der Flughafen Stuttgart GmbH entschieden hat“.