Nach der Corona-Pause öffnen die Fitnessstudios in Baden-Württemberg unter Auflagen. Welche Corona-Regeln hierzulande gelten und wie die Fitnessstudios die Verordnungen umsetzen, erklärt ein Fitnessstudio-Mitarbeiter vor der Kamera.

Stuttgart - Seit dem 2. Juni dürfen Fitnessstudios unter Auflagen in Baden-Württemberg wieder öffnen. Das Kultus- und Sozialministerium hat dazu eine Corona-Verordnung erlassen, in der notwendige Hygiene- und Abstandsregelungen für Fitnessstudios in Baden-Württemberg festgelegt wurden. Felix Bauer, Mitarbeiter der Fitnessstudiokette Johnny M., erläuterte vor der Kamera, wie die Corona-Regeln in seinem Fitnessstudio umgesetzt werden.

Diese Corona-Regeln gelten in Baden-Württemberg

So muss in den Fitnessstudios beispielsweise ein Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden. Duschen und Umkleiden müssen geschlossen bleiben. Trainingsgeräte müssen nach Benutzung gründlich desinfiziert und gereinigt werden. Eine Mundschutzpflicht für das Training gibt es nicht.

Fitnesskurse finden wieder statt

Im Fitnessstudio Johnny M. in Zuffenhausen gibt es auch wieder Fitnesskurse. „In all unseren Studios, in denen es einen Kursraum gibt, werden auch Kurse angeboten “, sagt Felix Bauer. Auch hier gelten strikte Hygienemaßnahmen: In geschlossenen Räumen dürfen grundsätzlich nicht mehr als zehn Personen trainieren und der Mindestabstand von 1,5 Meter muss durchgehend eingehalten werden. Die Mitarbeiter der Studiokette haben deshalb die abgemessenen Trainingsflächen für die Mitglieder mit Klebeband markiert. Welche weiteren Corona-Regeln für Fitnessstudios in Baden-Württemberg gelten, zeigt das Video.