Nachdem dem Fiskus vom Verfassungsgericht vorgeschrieben wurde, niedrigere Zinssätze bei Erstattungen oder Nachzahlungen anzuwenden, macht er nun Nägel mit Köpfen. Mitte Dezember sollen die neuen Bescheide versendet werden.
Mitten in der Niedrigstzinsphase hat der Fiskus jahrelang sechs Prozent auf Steuernachforderungen und -erstattungen erhoben. Das war gegen das Grundgesetz, befand das Bundesverfassungsgericht, das dieser Praxis im Juli 2021 einen Riegel vorgeschoben hat. Bis der Mangel korrigiert ist, werden Wochen vergehen.
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