Frauen dürfen am Fischertag teilnehmen und nicht aus Traditionsgründen diskriminiert werden. Das hat das Landgericht Memmingen entschieden. Und wie reagiert der beklagte Fischertagsverein?
Memmingen - Der Streit um den Ausschluss von Frauen bei einem Brauchtums-Fischen im Allgäu geht nicht vor der nächsten Instanz in Karlsruhe weiter. Wie der beklagte Fischertagsverein am Freitag mitteilte, hat dessen Delegiertenversammlung am Donnerstag in Memmingen „mit deutlicher Mehrheit“ beschlossen, keine weiteren Rechtsmittel einzulegen. Eine vom Landgericht Memmingen zugelassene Revision beim Bundesgerichtshof ist damit vom Tisch.
Das Landgericht hatte geurteilt, dass der Verein beim Höhepunkt des jährlichen Fischertags in Memmingen Frauen am Ausfischen des Stadtbachs teilnehmen lassen muss. Bislang war dies laut Satzung Männern vorbehalten. Dagegen hatte ein weibliches Vereinsmitglied vor dem Memminger Amtsgericht geklagt - und gewonnen. Der Verein hatte daraufhin Berufung eingelegt und erneut verloren.
Beim Fischertag springen die Teilnehmer jedes Jahr im Sommer in den Memminger Stadtbach und holen Forellen aus dem Wasser. Wer den größten Fisch fängt, wird Fischerkönig. Nach Angaben des Fischertagsvereins ist diese Tradition zur Reinigung des Kanals bis ins 16. Jahrhundert zurückzuverfolgen.