Jost Vacano 2011 bei der Einweihung seines Sterns auf dem Potsdamer Platz in Berlin Foto: imago images//Eventpress Herrmann

„Das Boot“ war ein großer Kino- und TV-Erfolg. Der Kameramann Jost Vacano will angemessen beteiligt werden. Aber wie viel steht ihm zu? In Stuttgart wird wieder verhandelt.

Stuttgart - Seit vielen Jahren kämpft der Chef-Kameramann von „Das Boot“ um eine angemessene finanzielle Beteiligung am Erfolg des Filmklassikers - nun geht der Streit in Stuttgart in die nächste Runde. Der Anfang der 80er Jahre produzierte Film spielte viele Millionen Euro ein. Kameramann Jost Vacano (87) hatte für seine Arbeit umgerechnet etwa 100 000 Euro erhalten. Seit 2002 gibt es im Urheberrecht den sogenannten Fairnessparagrafen. Er sieht eine Nachvergütung vor, wenn die vereinbarte Gegenleistung und die später erzielten Erträge in auffälligem Missverhältnis stehen.

Auf dieser Basis streitet Vacano seit mehr als einem Jahrzehntfür mehr Geld - in mehreren Verfahren. Vor dem Münchner Oberlandesgericht klagt Vacano gegen die Produktionsgesellschaft Bavaria Film, den Westdeutschen Rundfunk (WDR) und den Videoverwerter. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob Anfang April das Urteil des Oberlandesgerichts auf. Grund dafür sind Fehler bei der komplizierten Berechnung der Ansprüche. Das Münchner Gericht muss nun neu verhandeln.

Wieder falsch gerechnet

Im Februar 2020 hatte der BGH zudem ein weiteres Vacano-Verfahren ans Oberlandesgericht Stuttgart zurückverwiesen - mit einer ähnlichen Begründung. In dem Verfahren geht der 87-Jährige gegen die übrigen acht ARD-Anstalten vor, die „Das Boot“ ebenfalls vielfach ausgestrahlt hatten. Das OLG hatte Vacano im September 2018 zusätzliche 315 000 Euro plus Umsatzsteuer zugesprochen. Der BGH hält es grundsätzlich für möglich, dass Vacano von ihnen mehr Geld zusteht - denn die Sender hätten mit den gefüllten Sendeplätzen Ausgaben für eigene Produktionen gespart. Aber auch hier wurde falsch gerechnet. Am Mittwoch, 7. Juli 2021, um 14 Uhr wird nun wieder in Stuttgart verhandelt. Der Senat werde Vergleichsverhandlungen führen, sagte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts. Es sei aber völlig offen, ob mit Erfolg.