Der Tatort im Februar 2022 in Kirchheim/Teck Foto: 7aktuell/Adomat (Archiv)

Als ein Polizist seine Frau in Kirchheim tötete, kam die Frage auf, ob er seine Pistole noch zu Recht hatte. Wie ist die rechtliche Lage bei der Polizei?

Nach einem Femizid in Kirchheim/Teck im vergangenen Jahr war die Polizei stark kritisiert worden. Denn der Mann, der seine Frau umbrachte, war Polizist. Und nicht nur das: Er tötete seine von ihm getrennt lebende Ehefrau mit seiner Dienstwaffe. Danach richtete er die Pistole gegen sich selbst und setzte auch seinem Leben ein Ende. Es kam die Frage auf, warum der Mann die Waffe noch hatte, obwohl es Hinweise gegeben haben soll, dass er seine Frau bedrohte.

Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen verneint, dass man von der Bedrohung in Polizeikreisen hätte wissen müssen. Sie stellte das Verfahren gegen die Vorgesetzten des Mannes ein. Ermittelt worden war gegen unbekannt in den Reihen der Polizei wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung. Der Mann war beim Landeskriminalamt.

Wann jedoch verliert ein Beamter oder eine Beamtin die Dienstwaffe? Das ist klar geregelt, sagt der Pressesprecher Renato Gigliotti vom Innenministerium des Landes. Und zwar in einer innerdienstlichen Anordnung für das Führen einer dienstlichen Schusswaffe sowie der Munition. Im Wesentlichen würde es bei den Voraussetzungen auf zwei Aspekte ankommen. „Zum einen müssen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte die technische Sachkunde besitzen. Diese wird regelmäßig durch die jeweiligen Dienststellen im Rahmen der Fortbildung überprüft und dokumentiert“, erläutert Gigliotti. Zum anderen „dürfen keinerlei Bedenken hinsichtlich der persönlichen Eignung zum Besitz der Waffe vorliegen“. Dazu zählten etwa Suchterkrankungen oder psychische Auffälligkeiten. Sollte einer dieser Punkte erfüllt sein, müsse nicht nur sofort die Dienstwaffe eingezogen werden. Der Polizist oder die Polizistin würde dann auch intensiv durch den polizeiärztlichen Dienst betreut. Das sei „unablässig“, so der Ministeriumssprecher.

Der Kirchheimer Femizid war nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht vorhersehbar für Personen im dienstlichen Umfeld. Daher bestanden auch keine Zweifel daran, dass der Polizist eine Waffe haben konnte.