An 160 Standorten sind die neuen Tafeln montiert worden. Das neue Fahrverbot gilt damit. Foto: 7aktuell/Marc Gruber

Die letzten von 160 Schildern, mit denen die neue kleine Umweltzone in Stuttgart abgegrenzt wird, stehen. Der Streit um das Dieselfahrverbot ist aber nicht erledigt.

Stuttgart - Die neue, kleine Umweltzone, in der Fahrten mit Dieselfahrzeugen bis einschließlich Euro 5 verboten sind, gilt in Stuttgart ab sofort. „Die Montage der Schilder ist an allen 160 Standorten abgeschlossen“, so eine Stadtsprecherin auf Anfrage. Formal war das Verbot laut Luftreinhalteplan zum 1. Juli in Kraft getreten, doch fehlten zu diesem Zeitpunkt die Schilder.

Verstöße gegen das in den Innenstadtbezirken, Bad Cannstatt, Zuffenhausen und Feuerbach gültige neue Verkehrsverbot sollen vom 1. Oktober an geahndet werden, und zwar nach den Sätzen aus dem alten Bußgeldkatalog – 80 Euro plus 28,50 Euro Gebühr. In allen weiteren Stadtteilen bleibt das seit 2019 bestehende Verkehrsverbot für Diesel bis einschließlich Euro 4 gültig.

80 oder 100 Euro Bußgeld?

Der neue Bußgeldkatalog führt für einen Verstoß gegen die Umweltzone 100 statt 80 Euro auf. „Bis auf das Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitungen wird in allen Bereichen das neue Recht angewendet, das haben wir den Bußgeldbehörden mitgeteilt“, widerspricht ein Sprecher des Landes-Verkehrsministeriums der städtischen Info. Bei neuen Katalog gab es rechtliche Unschärfen beim Raser-Fahrverbot, weshalb er nachgebessert werden soll. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) will zurück zur milderen Raser-Regelung, die Grünen wollen keinen Raser-Rabatt.

Genauso wenig wie der politische Streit um die Raser-Regeln hat sich der um das Diesel-Fahrverbot erledigt. Denn dazu steht ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart aus. Einen Eilantrag des Landes, mit dem in letzter Konsequenz das Euro-5-Verbot verhindert werden sollte, hatte das Gericht am 3. Juli abgelehnt. Doch das Land will mit Hilfe eines neuen Gutachtens zur Entwicklung der Stickstoffdioxidwerte einen zweiten Eilantrag stellen.

Neues Gutachten ist in Arbeit

„Das Gericht würde prüfen, ob er zulässig ist und, falls ja, ob neue Argumente ausreichend sind, um eine für das Land günstige Entscheidung herbeizuführen“, sagt ein Gerichtssprecher. Es würde sich um ein neues Verfahren handeln, die vorherige Eilentscheidung würde nicht überprüft, aber womöglich „aufgrund veränderter Umstände“ verändert.

Darauf pochen CDU, FDP und SPD im Landtag, und auch Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sieht Chancen, schließlich seien die Schadstoffwerte „dramatisch runtergegangen und werden weiter runtergehen“. Das neue Gutachten sei „bereits vor etlichen Wochen in Auftrag gegeben worden“, so Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne), man erwarte Mitte bis Ende September Ergebnisse. Das neuerliche Drängen der CDU sei „höchst irritierend“, schließlich kenne der Koalitionspartner den Ablauf. „Am Ende wird es darauf ankommen dass die EU-Grenzwerte übers gesamte Jahr hinweg eingehalten werden, das ist der CDU bekannt“, so Hermann.

Bisher 545 Ausnahmeanträge

„Die kleine Umweltzone wird zunächst eingerichtet. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir dauerhafte Fahrverbote für Euro-5-Diesel abwenden können“, so Andreas Schwarz, der Grünen-Fraktionsvorsitzende im Landtag. Dann würde wohl neben dem stadtweiten Verbot bis einschließlich Euro 4 wieder das Euro-5-Dieselverbot auf einzelnen Strecken greifen. Sie sind Teil der kleinen Zone. Die Schilder dafür wurden nicht abgebaut, sondern verdeckt.

In Stuttgart trifft das Verkehrsverbot in der kleinen Zone Stand Ende Mai (neuere Zahlen kann die Stadt nicht liefern) 9010 Fahrzeuge, in ganz Stuttgart gab es zu diesem Stichtag 18 746 derartige Vehikel, im Umland aber noch viel mehr. Bis zum 17. August wurden 545 Ausnahmeanträgen für Euro 5 gestellt, 104 davon abgelehnt, 294 genehmigt, der Rest fiel unter die generellen Ausnahmen.