In Frankfurt ging Ende 2021 eine Bombe in einem Discounter hoch. Die Polizei findet nun Parallelen zu den Fällen vor einem Jahr.
Hat der „Ulmer Paketbomber“ erneut zugeschlagen? Das zumindest vermuten die Ermittlungsbehörden. Es lägen Indizien vor, dass auch ein am 29. Dezember 2021 verübter Sprengstoffanschlag auf eine Lidl-Filiale in Frankfurt auf das Konto des Unbekannten gehen dürfte, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung des baden-württembergischen Landeskriminalamts und der Staatsanwaltschaften in Frankfurt und Heidelberg. Die Ermittler erneuerten in diesem Zusammenhang ihren Fahndungsaufruf.
Als erstes trifft es einen Getränkehersteller
Begonnen hatte die Serie im Februar des vergangenen Jahres, als eine Paketbombe bei der Warenannahme eines Getränkeherstellers in Eppelheim (Rhein-Neckar-Kreis) explodierte. Ein Mitarbeiter wurde verletzt. Einen Tag später kam es in der Lidl-Zentrale in Neckarsulm zu einer Explosion mit drei Verletzten. Ein drittes Paket, das an den Babykosthersteller Hipp im oberbayerischen Pfaffenhofen adressiert war, wurde in einem Paketverteilzentrum in München abgefangen und entschärft. Zuvor waren bei den Unternehmen Erpressungsbriefe eingegangen. Darin waren mehrere Millionen Euro in einer Kryptowährung gefordert worden.
Wie sich herausstellte, waren damals alle drei Pakete in einer Postfiliale in Ulm aufgegeben worden. Bilder einer Überwachungskamera zeigen, wie ein dick eingepackter älterer Mann die drei Päckchen dort abgibt und mit einem Zehn-Euro-Schein bezahlt. In Frankfurt kam der Sprengsatz jedoch nicht per Post, sondern lag in einer öffentlich zugänglichen Mülltonnenbox im Bereich eines Treppenaufgangs. Bei der Detonation erlitt ein 74-jähriger Mann schwere Verletzungen.
Der Verdächtige wird freigesprochen
Die Parallelen zu den drei ersten Fällen kamen durch die kriminaltechnischen Analysen zum Vorschein. Demnach enthielten alle Sprengsätze Komponenten, die darauf schließen ließen, dass sie aus derselben Werkstatt stammen könnten, so die Polizei.
Nach den ersten Fällen hatte die Polizei einen Rentner aus Ulm unter dringendem Tatverdacht festgenommen. Vor dem Heidelberger Landgericht beteuerte der 67-Jährige allerdings seine Unschuld. Mitte November 2021 wurde er aus Mangel an Beweisen freigesprochen und erhielt eine Haftentschädigung. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Frankfurter Staatsanwaltschaft machte keine Angaben darüber, inwiefern der 67-Jährige bezüglich der Tat in Frankfurt bereits überprüft worden sei. Aus seiner Sicht sei der Fall für seinen Mandanten abgeschlossen, sagte sein damaliger Strafverteidiger Steffen Lindberg. „Wir ermitteln gegen unbekannt“, betonte ein Sprecher der Heidelberger Staatsanwaltschaft.