Auch für Babys und kleine Kinder gilt ein Recht am eigenen Bild und ein Recht auf Privatsphäre. Die Eltern dürfen aber in diesen Fällen entscheiden. Foto: Adobe Stock/Dusan Petkovic

Über Whatsapp oder Facebook lassen sich schnell und einfach schöne Schnappschüsse vom eigenen Nachwuchs teilen. Rechtlich ist das allerdings häufig bedenklich. Zwei Expertinnen erklären, was erlaubt ist – und was nicht.

Stuttgart - Ein Bild vom ersten Schultag bei Facebook, ein Beitrag vom Plätzchenbacken bei Instagram: Viele Eltern posten in den sozialen Medien gerne mal Fotos von ihren Kindern. Doch das ist nicht immer rechtens. Ein Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten.