Am 14. Februar ist Valentinstag. Da kann sich so mancher Single schon mal nach dem richtigen Partner sehen – und sich in Online-Singlebörsen auf die Suche machen. Aber welche Fallen lauern dort? Die Verbraucherzentralen und Stiftung Warentest geben Tipps.
Stuttgart - Am Valentinstag muss es doch klappen, oder etwa nicht? Der Tag der Liebenden wird den seit Jahren boomenden Singlebörsen im Internet wieder starke Nutzerzahlen bescheren. Doch neben der Liebesfalle einer unglücklichen Beziehung gibt es auch Fallen bei der Partnersuche im Internet - hier einige Tipps von Verbraucherzentralen und Stiftung Warentest.
Partnervermittlungen und Singlebörsen
Singlebörsen sind praktisch eine moderne Variante der Zeitungsanzeigen. Das Mitglied legt ein Profil mit Fotos, persönlichen Angaben und einer Selbstdarstellung an. Jeder kann selbstständig nach passenden Partnern Ausschau halten. Grundlage von Partnervermittlungen ist ein Persönlichkeitstest. Daraus entstehen Profile, die nach einer bestimmten Formel verglichen werden. Partnervermittlungen unterbreiten dann konkrete Vorschläge.
Erfolgschancen
Mit 52 Prozent lernte etwa jeder zweite Deutsche über Datingdienste schon einmal einen festen Partner kennen, wie im vergangenen Jahr eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom zeigte. Insgesamt nutzte jeder dritte ab 16 Jahren schon einmal einen solchen Dienst. Eine Untersuchung der Stiftung Warentest von 2016 machte aber auch deutlich, dass die teureren Partnervermittlungen kaum erfolgversprechender sind als Singlebörsen.
Wünsche klären
Zuerst sollte klar sein, was genau gesucht wird - ein Partner fürs Leben, für Freizeitunternehmungen oder ein schnelles Abenteuer. Je nachdem fällt die Wahl dann auf eine Partnervermittlung, eine Singlebörse oder ein Erotikportal.
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Partnersuchende sollten vorab prüfen, ob wirklich der Kontakt zu den betreffenden Kandidaten hergestellt wird, lediglich Partnervorschläge kommen oder Interessierte sich selbst durch Profile klicken müssen. Bei manchen Onlinedatingplattformen gibt es auch falsche Profile. In solchen Fällen flirtet der Nutzer nicht mit echten Menschen, sondern mit Mitarbeitern der Portale.
Vorsicht bei Testangeboten
Bei Testangeboten wie „Ein Euro für 14 Tage“ ist Vorsicht angeraten. Diese Verträge verlängern sich nach Ablauf der Testphase oft in teure Mitgliedschaften. Kostenlose Mitgliedschaften bei Partnervermittlungen ermöglichen in der Regel keinen Austausch mit anderen Suchenden.
Laufzeit richtig wählen
Je länger die Laufzeit eines Vertrags, desto günstiger der monatliche Beitrag. Verlieren Kunden nach kurzer Zeit die Lust, sind sie bei Singleportalen allerdings an die Laufzeit gebunden und müssen sich bei Partnervermittlungen voraussichtlich über das Recht zur außerordentlichen Kündigung streiten.
Einige Anbieter verlangen eine Bezahlung vorab für die gesamte Laufzeit oder eine hohe Anzahlung. Monatliche Beiträge sind aber selbst bei etwas höheren Kosten besser, weil Verbraucher im Streitfall ihrem Geld nicht hinterherlaufen müssen.
Vertrag kündigen
Singlebörsen und Erotikportalen kann zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt werden. Partnervermittlungen sind jederzeit fristlos kündbar. Es müssen dann die bis dahin erbrachten Leistungen bezahlt werden. Bei automatischen Vertragsverlängerungen empfehlen Verbraucherexperten eine rechtzeitige Kündigung per Einwurfeinschreiben - am besten zeitnah nach Vertragsschluss. Das Kündigungsschreiben muss bis zum Kündigungstermin beim Anbieter eingegangen sein.
Widerrufsfrist beachten
Die Anmeldung bei einer Singlebörse kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen werden. Eine E-Mail reicht. Fordert der Anbieter im Fall des Widerrufs einen Wertersatz, sollte dieser nicht voreilig gezahlt werden. Betroffene sollten rechtlichen Rat suchen. Gerichte urteilten bisher überwiegend im Sinne der Kunden.
Datensicherheit
Die Stiftung Warentest untersuchte 2018 Datingapps von 22 Anbietern. Ergebnis: Die meisten verraten zu viel, nur fünf Apps schützen Daten akzeptabel. Jeder sollte abwägen, ob er persönliche Daten öffentlich machen will.
Daten löschen lassen
Alle persönlichen Daten sollten nach Vertragsende gelöscht werden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, fordert den Anbieter ausdrücklich dazu auf und lässt sich die Datenlöschung schriftlich bestätigen.
Kleingedrucktes beachten
Manche Anbieter behalten sich vor, Profile auf weiteren Portalen zu verwenden, auf denen Partnersuchende sich nie anmeldeten. Davon sollten Verbraucher die Hände lassen.