Zum 1. Januar 2023 greifen in Deutschland mehrere Änderungen für Solaranlagen. Experten aus der Branche schätzen ein, was die Neuerungen bringen.
Von 1. Januar 2023 an gelten mehrere Änderungen für Solaranlagen. So dürfen Betreiber von kleineren Kraftwerken künftig mehr einspeisen, bisher galt eine Grenze von 70 Prozent der Nennleistung. Zudem steigt die Vergütung für die Einspeisung, die Einkommensteuer aus Erträgen kleiner Anlagen entfällt, ebenso die Mehrwertsteuer beim Kauf von PV-Produkten. Mit alldem will die Bundesregierung den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben. Ausgangspunkt war die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) Ende Juli 2022. Der Ausbau von Erneuerbaren wurde zum überragenden öffentlichen Interesse deklariert.
Wie sind die Änderungen für Solaranlagen einzuordnen? Lösen sie den erwarteten Schub aus?
Verdreifachung der Leistung in Baden-Württemberg
Franz Pöter, Geschäftsführer vom Solar Cluster Baden-Württemberg, begrüßt, dass der Ausbau erneuerbarer Energien nun im überragenden öffentlichen Interesse liegt. Das Cluster vertritt Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Nun müsse sich zeigen, „was damit konkret gemeint ist bei Genehmigungsverfahren und im Verwaltungshandeln“, sagt Pöter. Damit hebt er freilich auf die Windkraft ab, aber eben auch auf die Solarenergie. Im privaten Bereich habe es bereits 2022 einen ordentlichen Zuwachs gegeben, er geht davon aus, dass die neuerlichen Änderungen dazu beitragen, dass dies mindestens anhält. „Wir gehen von einem dauerhaften Wachstum aus.“ Allerdings lenkt Pöter den Blick auf Sonnenkraftwerke auf Freiflächen, „da gibt es einen großen Nachholbedarf“. In Baden-Württemberg brauche es „eine Verdreifachung“ der jährlichen Leistung, das sei mit privaten Dachanlagen allein nicht zu erreichen. Dennoch seien diese „wichtig für die Akzeptanz“ der Energiewende in der Bevölkerung.
Im privaten Bereich geht der Bundesverband Solarwirtschaft von weiterhin steigendem Interesse aus. „In diesem PV-Marktsegment hat sich die Nachfrage bereits in den letzten Jahren nahezu vervierfacht“, sagt der Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Für PV auf Gewerbedächern hoffe man, dass sich der rückläufige Trend stoppen lasse. Daran dass das Handwerk den Ausbau nicht bewältigen könnte – sollte das Interesse weiter sprunghaft steigen –, glaubt Körnig nicht. Man müsse Wartezeiten in Kauf nehmen. „Einen grundsätzlichen Mangel an weltweit verfügbaren Rohstoffen und Produktionskapazitäten sehen wir jedoch nicht.“ Als erfreulich wertet er, dass sich immer mehr Betriebe, zum Beispiel aus dem Elektro- und Dachdeckerhandwerk, der PV-Branche zuwänden. Und dass Solarfabriken in Europa entstünden oder erweitert würden. „Wir gehen daher davon aus, dass es möglich sein wird, den Bedarf an Solaranlagen zu decken.“
Bagatelle-Grenze für Balkon-Kraftwerke gefordert
Die Neuregelungen für Solar-Kraftwerke sieht auch Jörg Sutter „sehr, sehr positiv“. Er ist der Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS), die die Interessen von PV-Firmen, aber auch von privaten Betreibern vertritt. Aus einem Forderungskatalog aus dem Februar 2022 seien mit den Änderungen nun rund 80 Prozent abgearbeitet, so Sutter. Freilich könne man „immer mehr machen“. Beispielsweise drängt die DGS darauf, dass für Balkon-Kraftwerke eine Bagatelle-Grenze eingeführt werde, um bestehende Hürden abzubauen. „Vielleicht wird das etwas in der nächsten Runde“, sagt Sutter. Er geht davon aus, dass 2023 erneut nachjustiert werde am EEG, etwa beim Thema Energy Sharing, also dem Teilen von Energie. Hier habe es bereits Signale gegeben.