Derzeit müssen große deutsche Unternehmen ihre Aufsichtsräte in der Regel mit mindestens 30 Prozent Frauen besetzen. (Symbolbild) Foto: picture alliance / dpa/Tobias Kleinschmidt

Bis spätestens Sommer 2026 müssen Führungspositionen in börsennotierten Unternehmen zu 33 Prozent mit Frauen besetzt sein. Eine Ausnahmeregelung könnte Deutschland jedoch von der Umsetzung des Gesetzes befreien.

Das EU-Parlament nahm am Dienstag in zweiter Lesung ein Gesetz an, mit dem Führungsgremien von börsennotierten Unternehmen zu mindestens einem Drittel mit Frauen besetzt sein müssen.

Gilt die Quote für Aufsichtsräte wie auch Vorstände, müssen die Firmen dort zu 33 Prozent Frauen vorsehen. Sind nur Aufsichtsräte betroffen, liegt die Quote sogar bei mindestens 40 Prozent. Die Vorgaben müssen bis Juli 2026 umgesetzt werden.

„Wir geben Frauen endlich eine faire Chance, in Spitzenpositionen von Unternehmen zu gelangen“, sagte die sozialdemokratische Europaabgeordnete Evelyn Regner in Straßburg.

Ob sich in Deutschland etwas ändert, ist ungewiss

Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten hatten sich im Juni im Grundsatz auf die neuen Regeln geeinigt. Vor dem Europaparlament hatten im Oktober bereits die Mitgliedstaaten formell zugestimmt.  

Die EU-Länder müssen die Richtlinien zu Führungspositionen nun in nationales Recht umsetzen. Die Bundesregierung kann sich dabei auf eine Ausnahmeklausel für Länder berufen, in denen bereits „ebenso wirksame Maßnahmen“ ergriffen wurden. 

In Deutschland hatte sich zuletzt die große Koalition Ende 2020 auf eine Frauenquote geeinigt. Große deutsche Unternehmen müssen ihre Aufsichtsräte demnach in der Regel mit mindestens 30 Prozent Frauen besetzen.