DUH-Chef Jürgen Resch pocht auf eine Ausweitung der Fahrverbote in Stuttgart. Foto: dpa/Jens Büttner

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart droht die Deutsche Umwelthilfe mit neuen Zwangsgeldern, die Ministerpräsident Winfried Kretschmann diesmal persönlich zahlen soll. Die CDU dagegen fordert das Land auf, durch Erstellung eines wissenschaftlichen Gutachtens Fahrverbote noch zu vermeiden.

Stuttgart - Nach ihrem Sieg vor Gericht droht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) dem Land mit einer neuen Klage auf die Umsetzung eines flächendeckenden Fahrverbots für Euro-5-Diesel. „Sollte das Land weiter auf Zeit spielen, sind wir gezwungen, einen weiteren Antrag auf Vollstreckung der Fahrverbote zu stellen“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch unserer Zeitung. Da dann die Gerichte bereits die siebte derartige Entscheidung treffen müssten, werde man dann außerdem ein Zwangsgeld beantragen, das nicht mehr vom Land, sondern von Ministerpräsident Winfried Kretschmann persönlich bezahlt werden müsse.

Land: Fahrverbot in kleiner Zone kommt

Ein Sprecher der Landesregierung erklärte unserer Zeitung, gegen das Urteil des Gerichts gebe es keine Rechtsmittel, das Fahrverbot werde in der „kleinen“ Umweltzone umgesetzt. Die Beschilderung durch die Stadt Stuttgart werde „schnellstmöglich“ erfolgen.

Zur Aussage der Stadt Stuttgart, es werde bis September dauern, das geplante Verbot auszuschildern, erklärte Resch, in diesem Falle könne die Stadt das stadtweite Verbot auf Euro-5-Fahrzeuge ausdehnen. „Dazu muss man auf den bestehenden Schildern nur die Schadstoffklasse überkleben.“

CDU: Urteil macht Verbote nicht zwingend nötig

Nach Ansicht der Landtags-CDU macht das Urteil Fahrverbote nicht zwingend nötig. Ihr verkehrspolitischer Sprecher Thomas Dörflinger forderte gegenüber unserer Zeitung das Verkehrsministerium auf, so rasch wie möglich einen Gutachter damit zu beauftragten, auf Basis der guten Ist-Werte in der ersten Jahreshälfte eine Prognose für das ganze Jahr zu berechnen. Mangels einer aktuellen, gerichtsfesten Prognose habe sich das Gericht auf alte Vorhersagen aus dem vergangenen Jahr stützen müssen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte beanstandet, dass das Land seine günstigen Prognosen lediglich aus Hochrechnungen ableite. Dagegen komme ein früheres wissenschaftliches Gutachten zu höheren Werten.