Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern musste sich ein 21-Jähriger verantworten. (Symbolfoto) Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Im vergangenen Sommer soll sich ein damals 20-Jähriger an zwei 13-jährigen Mädchen vergangen haben. Mit einem von ihnen soll er eine Beziehung gehabt haben. Vor der Landgericht Stuttgart äußerte sich der Mann am Dienstag.

Esslingen/Stuttgart - Ein 20-Jähriger, der sich auf Instagram gerne als reicher Notarzt mit Penthouse darstellt, und drei 13-jährige Mädchen. Mit zweien von ihnen soll es zum Sex gekommen sein. Seit Ende Februar muss sich der inzwischen 21-Jährige aus Esslingen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern vor der Zweiten Großen Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts verantworten. Am Dienstag sagte der Angeklagte zu den Taten aus.

Weil es sich um mehrere Mädchen handelte – alle zur Tatzeit 13 Jahre alt –, wurde die Aussage des Angeklagten in drei Teile gegliedert. Zunächst ging es um Cindy* (*Namen von der Redaktion geändert). Sie hatte sich am Dienstag, 20. August 2019, in Kirchheim vor einem Multimedia-Laden mit dem Mann getroffen. Dabei waren auch Marie und Laura, die beiden anderen Geschädigten, sowie Cindys Freund. Der Angeklagte, der zu dieser Zeit seinen Bundesfreiwilligendienst ableistete, hatte sich für die Woche krankgemeldet und sich mit den Jugendlichen getroffen. Nachdem die anderen gegangen oder abgeholt worden waren, machte sich der Angeklagte mit Cindy auf den Weg zum Bahnhof. Cindy habe nicht nach Hause gewollt, weshalb der Angeklagte sie zu sich einlud. Als das Mädchen beim Fernsehen seine Langeweile ausgedrückt habe, habe der damals 20-Jährige sie geküsst. Der Geschlechtsverkehr sei „dann eben passiert“, so der Angeklagte. „Wollen Sie jetzt jedes Detail wissen“, fragte er die Vorsitzende Richterin. Sie bejahte: „Das Mädchen wurde ja auch zu jedem Detail befragt.“ Weil der Beischlaf aus verschiedenen Gründen schwierig gewesen sei, habe der Angeklagte nach wenigen Minuten aufgegeben. „Ich hatte dann keine Lust mehr“, sagte er. Die zwei hätten noch den Abend zusammen verbracht, und am nächsten Morgen habe er sie mit der S-Bahn nach Kirchheim begleitet. Warum er mitgefahren sei, fragte die Richterin. „Ich hatte an dem Morgen eh nichts zu tun, und ich wollte noch das WLAN in der S-Bahn nutzen“, sagte der 21-Jährige.

Liebesbeziehung mit 13-Jähriger

In einem Video von Cindys richterlicher Vernehmung, das unter Ausschluss der Öffentlichkeit wiedergegeben wurde, klang der Abend ganz anders. Von Festhalten, von Schmerzen und von gewaltsamem Ausziehen war dem Vernehmen nach die Rede. Über Nacht habe sie die Wohnung des Angeklagten nicht verlassen können, da der Schlüssel nicht zu finden gewesen sei. Auch soll der Angeklagte ihr über Instagram geschrieben haben, sie solle niemandem von der Nacht erzählen. Er bestreitet das.

Mit der zweiten 13-Jährigen, Marie, hatte der Angeklagte wohl seit Juli eine körperliche Beziehung. Die beiden hatten sich auf Instagram kennengelernt und sich schließlich in Esslingen das erste Mal getroffen. Marie habe zunächst angegeben, dass sie 16 Jahre alt sei. Ob das erste Mal der beiden vor oder nach der Enthüllung ihres eigentlichen Alters geschah, ist strittig. Die Beteiligten des Verfahrens erinnern sich da unterschiedlich. Abgebrochen hatte der Angeklagte die Beziehung jedenfalls erst im August – kurz, bevor er mit Cindy schlief. Ebenfalls kurz vor dem Abend mit Cindy traf sich der Angeklagte mit Laura, einer gleichaltrigen Freundin der 13-Jährigen. „Nachdem mit Marie Schluss war, wollte sie wissen, was genau da zwischen uns abgelaufen ist“, so der Angeklagte. Beide fuhren in die Esslinger Wohnung des heute 21-Jährigen und sahen fern. „Ich habe ihr erzählt, dass ich Liebeskummer habe“, sagte er. Er habe schließlich aufgrund ihres Alters mit Marie Schluss machen müssen, habe aber noch Gefühle für sie. Im Laufe des Nachmittags habe der Angeklagte der 13-jährigen Laura dann an die Brust gefasst. „Wir lagen auf dem Sofa, da ist das einfach so gekommen. Aber sie wollte das nicht.“ Der Angeklagte räumt ein, es sei möglich, dass er Laura festgehalten habe, als sie aufstehen und gehen wollte.

Der Angeklagte sitzt derzeit in Untersuchungshaft. Dort wird er unter anderem psychiatrisch behandelt. „Es wird geguckt, ob es vielleicht einen Grund haben könnte, dass ich mich mit Jüngeren treffe“, so der 21-Jährige. Er denke, dass es mit seiner Kindheit im Heim zu tun habe.

Fortsetzungstermine für diese Verhandlung sind am 12., 16. und 19. März. Beginn ist jeweils um 9 Uhr.