Freiraum für Fußgänger, Blockade für Gehbehinderte: die Ritterstraße. Foto: Roberto Bulgrin

Ein Esslinger fährt seine schwer gehbehinderte Mutter zum Arzt in die Ritterstraße – und kassiert in der neuen Fußgängerzone einen Strafzettel.

Esslingen - Um die zehn Euro für den Strafzettel geht es Rüdiger L. (Name geändert) wirklich nicht. Ihm geht es auch nicht ums Prinzip, sondern nur um die Frage, wie er künftig eine menschliche Aufgabe lösen soll, die zu einer logistischen Herausforderung wurde. Die 88-jährige Mutter von Rüdiger L. ist schwer gehbehindert. „Sie schafft gerade noch zehn Meter“, sagt der Sohn. Unlängst hat er sie wieder einmal mit dem Auto in die Ritterstraße gefahren, zum Hörgeräte-Akustiker und zum Ohrenarzt. Ritterstraße? Genau, die jüngste und vorläufig noch vorläufige Fußgängerzone in der Esslinger Innenstadt. Was in diesem Fall keine Grundsatzfrage, sondern nur eine rein pragmatische aufwirft. Die pragmatische Antwort des Chauffeurs hat ihn besagte zehn Euro gekostet: wegen widerrechtlicher Einfahrt.