Übermäßiger Alkoholkonsum sorgt schnell für Ärger. Deshalb gilt am Esslinger Bahnhof ein Alkoholverbot. Foto: Roberto Bulgrin

Der Esslinger Bahnhofsplatz mit dem Zentralen Omnibusbahnhof gilt als Brennpunkt. Weil es dort immer wieder zu alkoholbedingten Straftaten und Vergehen kommt, galt seit 2018 von April bis Oktober nachmittags, abends und bis 1 Uhr früh ein befristetes Alkoholverbot. Das soll nun verlängert und auf März und November ausgedehnt werden.

Esslingen - Ein Gemeinwesen kann nur funktionieren, wenn keiner die anderen absichtlich belästigt oder schädigt. Vieles sollte selbstverständlich sein, doch wenn Dinge aus dem Ruder laufen, müssen die Regeln schriftlich fixiert werden. Was erlaubt ist und was nicht, hat die Stadt Esslingen in ihrer „Polizeiverordnung zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und gegen umweltschädliches Verhalten“ und in einer „Benutzungsordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, Spielplätze und Schulhöfe, Sport- und Grillplätze“ festgelegt. Vor knapp drei Jahren hatte der Gemeinderat beide Papiere abgesegnet. Nun war es an der Zeit, sie auf den Prüfstand zu stellen. Die wichtigsten Ergebnisse einer Beratung im Verwaltungsausschuss: Das Alkoholverbot im Bereich von Bahnhofsplatz und Zentralem Omnibusbahnhof (ZOB) bleibt und soll künftig von Anfang März bis Mitte November gelten. Auf Spielplätzen soll ein Rauchverbot verfügt werden. Dagegen soll bis zum Alter von 14 Jahren das Radeln auf Schulhöfen außerhalb der Unterrichtszeiten erlaubt sein. Das letzte Wort hat nun der Gemeinderat.