Die Tochter eines Porsche-Konstrukteurs möchte als Erbin am Erfolg des Porsche 911 beteiligt werden. Foto: imago/Manfred Segerer

Die Tochter des ehemaligen Konstrukteurs streitet seit Jahren mit Porsche und war in Vorinstanzen gescheitert. Es geht um Forderungen in Millionenhöhe.

Karlsruhe - In einem jahrelangen Streit zwischen dem Autobauer Porsche und den Erben des früheren Chef-Konstrukteurs über eine Beteiligung am Erfolg des Modells 911 hat der Bundesgerichtshof das Wort. 

Bei der Verhandlung am Donnerstag in Karlsruhe wurde deutlich, dass es dabei komplexe Fragen des Urheberrechts zu berücksichtigen gilt. Ein Aspekt ist auch, inwiefern die Gestaltung der Karosserie des Porsche 356 im Nachfolgemodell 911 wiedererkennbar ist. Der erste Zivilsenat wird erst später darüber entscheiden. (Az.: I ZR 222/20)

Die Tochter des ehemaligen Konstrukteurs streitet seit Jahren mit Porsche und war in Vorinstanzen gescheitert. Es geht um Forderungen in Millionenhöhe und eine Anerkennung der Leistung ihres Vaters.

Aus Sicht des Oberlandesgerichts Stuttgart ist zwar bewiesen, dass der Konstrukteur Urheber der äußeren Gestaltung der Karosserie des Porsche 356 in seiner Urform sei. Diese habe aber für eine Baureihe des Nachfolgemodells Porsche 911 allenfalls als Anregung gedient. Daraus ergebe sich kein Anspruch auf Beteiligung nach dem Urheberrechtsgesetz. Eine Miturheberschaft am Design des Porsche 911 in seiner ursprünglichen Form habe die Tochter hingegen nicht nachweisen können. Gegen diese Entscheidung geht die Frau nun vor.