Der Landkreis Böblingen gilt als Wassermangelgebiet. Deshalb darf aus Bächen und Flüssen, wie dem Rankbach in Renningen, während der Sommermonate kein Wasser geholt werden. Foto: /Simon Granville

Im Landkreis Böblingen gilt ein Wasserentnahmeverbot vom 1. Juni bis Ende September.

Die Wasserstände bewegen sich in vielen Bächen und Flüssen Baden-Württembergs, trotz der Niederschläge der vergangenen Wochen, im Bereich der mittleren Niedrigwasserstände. Das gilt auch für den Landkreis Böblingen. Da es sich bei diesem grundsätzlich um ein Wassermangelgebiet handelt, wurde der „Gemeingebrauch an den Fließgewässern“, wie es amtlich heißt, bereits vor 30 Jahren stark eingeschränkt. Vom 1. Juni bis Ende September darf aus öffentlichen Gewässern kein Wasser geholt werden – mit zwei Ausnahmen.

Im Kreis Böblingen entspringen zwar viele Bäche, diese führen aber im Quellgebiet noch relativ wenig Wasser. „Und in Karstlandschaften, wie dem Gäu, versickert Wasser aus dem Bachbett direkt in den Untergrund“, heißt es in der Erklärung des Landratsamts. Auch dadurch können Gewässer in den Sommermonaten bei geringerem Wassernachschub und hoher Verdunstung zeitweise ganz austrocknen. „Zusätzliche Wasserentnahmen können das ökologische Gleichgewicht beeinträchtigen und gerade in den Sommermonaten den Fischbestand gefährden“, heißt es weiter. „Die sommerlichen Temperaturen lassen die Wassertemperaturen ansteigen, dadurch nimmt der Sauerstoffgehalt in den Gewässern ab. Davon sind insbesondere kleinere und mittlere Bäche betroffen.“

Ausnahme: Die Würm bei Schafhausen

Konkret steht in der Verfügung, dass es nicht erlaubt ist, Wasser aus Bächen und Flüssen zur Bewässerung oder Beregnung von Gärten oder landwirtschaftlichen Flächen zu entnehmen. Das gilt für die private Nutzung ebenso wie für gewerbliche Nutzung. Es gibt nur zwei Ausnahmen: Die eine ist die Würm unterhalb des Schwippezuflusses bei Schafhausen. Von dort darf auch im Sommer Wasser geholt werden, da dort nach dem Zusammenfluss die Wassermengen wieder ausreichend sind. Eine weitere Ausnahme bildet die genehmigte Entnahmestelle in Herrenberg. Dort wird, in Abhängigkeit vom Wasserstand der Ammer, Wasser an Landwirte und Kleingärtner abgegeben. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Im Kreis Ludwigsburg sowie im Enzkreis wurden noch keine allgemeinen Verbote zur Wasserentnahme ausgesprochen.