Dass Sonnenenergie umweltfreundlich ist, darüber besteht kein Zweifel. Doch nach dem Willen der EU-Kommission sollen auch Atomkraft und Gas als nachhaltig eingestuft werden. Foto: dp/Patrick Pleul

Grün oder nicht grün: Vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg wird verhandelt, ob Investitionen in Atommeiler und Gaskraftwerke in Zukunft als klimafreundlich eingestuft werden können.

Sind Atomkraft und Gas klimafreundliche Energiequellen? Um diese Frage wird nun vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gestritten. Grund ist eine Klage Österreichs gegen die sogenannte Taxonomie. Das ist eine Liste, auf der festgehalten ist, welche Investitionen im Sinne des Klimaschutzes als nachhaltig gelten. Aufgestellt wurde sie von der EU-Kommission und vor allem auf Druck von Frankreich und Deutschland in letzter Sekunde um Atomkraft und Gas ergänzt. Damit darf die Finanzindustrie etwa Investitionen in neue Kernkraftwerke als grün vermarkten.

Diese umstrittene Entscheidung der Behörde aber will das klagende Österreich nicht hinnehmen. Wien wirft Brüssel „Greenwashing“ vor, also dass etwas als klimafreundlich gekennzeichnet wird, obwohl es das gar nicht ist. Auch mehrere Umweltorganisationen – unter anderem Greenpeace, der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und der World Wild Fund (WWF) – zogen gegen die EU-Einstufung von Gas und Atomkraft als klimafreundlich vor Gericht.

Atomkraft ist nicht frei von Umweltrisiken

Die Kommission verstoße mit dem Regelwerk gegen den Grundgedanken der Taxonomie-Verordnung, beklagen die Kritiker, denn nur sehr wenige Technologien sollten danach das grüne Label erhalten. Gerade Atomkraft sei weder eine Hilfe beim Übergang zur Treibhausgasneutralität noch frei von erheblichen Umweltrisiken. „Die EU-Kommission wird es schwer haben, vor Gericht das Greenwashing von Atomkraft zu verteidigen“, betonte Michael Bloss, Abgeordneter der Grünen im Europaparlament, am Dienstag mit Blick auf den Beginn der Verhandlung beim EuGH. „Die vielen Klagen gegen die Taxonomie zeigen, dass das Gesetz schlecht gemacht ist. Gas und Atomkraft sind einfach nicht umweltfreundlich.“

Die Gegner der Aufnahme von Gas in die Taxonomie argumentieren seit dem Überfall Russlands auf die Ukraine nicht nur mit dem Umweltschutz. Sie erklärten, dass Anreize für Investitionen in den Bau neuer Gaskraftwerke in starkem Kontrast zu den Bemühungen stehen, unabhängig von russischem Gas zu werden. Befürworter verweisen hingegen auf die Notwendigkeit von Übergangstechnologien und darauf, dass für den Betrieb von Gaskraftwerken auch Flüssiggas zum Beispiel aus den USA oder Wasserstoff genutzt werden kann.

Massiver Druck aus Paris und Berlin

Bei der Ausarbeitung der Taxonomie war anfangs noch keine Rede davon, Gas und Atomenergie aufzunehmen. Im ersten Schritt wurden die Bereiche definiert, die als klimafreundlich gelten. Darunter fällt etwa die Stromproduktion mit Solarpaneelen, Wasserkraft oder Windkraft. Doch vor allem auf Druck aus Frankreich und Deutschland wurde die Liste erweitert.

So schlug die EU-Kommission plötzlich vor, auch Investitionen in Gas- und Atomkraftwerke unter bestimmten Bedingungen als klimafreundlich einzustufen. Die Brüsseler Behörde argumentierte, dass der Strombedarf in Zukunft kräftig steigen wird. So würden immer mehr Elektroautos zugelassen und Wärmepumpen installiert. Auch würden Stahlwerke künftig mit Wasserstoff befeuert werden – und der wird mit Elektrizität produziert. Zugleich müssen die Regierungen rasch die besonders klimaschädlichen Kohlekraftwerke abschalten.

Vor allem im Fall von Frankreich war das Werben für Atomkraft durchschaubar. Das Land ist vom Atomstrom abhängig und würde die eigene Technik und auch den produzierten Strom gerne weiter in andere Länder exportieren. Zudem benötigt Paris in den kommenden Jahren sehr viel Geld, um die vielen alten und maroden Meiler zu sanieren. Gleichzeitig setzte sich Deutschland für ein grünes Label für Gas als Übergangstechnologie ein.

Nicht auf einer Stufe mit Windparks

Allerdings steht Atomstrom auch weiter nicht auf einer Stufe mit Energie aus der Sonne. Vorgesehen sind in der Taxonomie jetzt drei Klassen von Investitionsmöglichkeiten. Die erste gilt für komplett grüne Investments etwa in Windparks, die zweite für Hilfstechnologien etwa zur Speicherung von Energie. Die dritte und umstrittene Gruppe sind Übergangsaktivitäten. Hierzu zählen Atom- und Gaskraftwerke. Ob diese am Ende tatsächlich als nachhaltig eingestuft werden, wird allerdings erst in einigen Monaten geklärt sein. Mit einem Spruch der Richter am EuGH in Luxemburg wird frühestens Anfang kommenden Jahres gerechnet.