Rentnerinnen und Rentner sollen zur Entlastung 300 Euro bekommen (Symbolbild). Foto: IMAGO/Sven Simon/IMAGO/Frank Hoermann/SVEN SIMON

Wegen der hohen Energiepreise beschließt der Bundestag eine Pauschale von 300 Euro für Rentnerinnen und Rentner. Wer Anspruch auf die Zahlung hat.

Rentnerinnen und Rentner in Deutschland erhalten wegen der hohen Energiepreise einmalig 300 Euro. Der Bundestag beschloss am Donnerstag ein entsprechendes Gesetz, das eine solche Zahlung bis 15. Dezember vorsieht.

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen wurde am Donnerstag mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP sowie Union und Linke angenommen, die AfD enthielt sich. Die Kosten des Bundes dafür belaufen sich auf 6,4 Milliarden Euro. Die Auszahlung erfolgt automatisch, Anträge sind nicht nötig.

Die SPD-Politikerin Kerstin Griese sprach von einer „schnellen, unkomplizierten und umfassenden Umsetzung“ des Gesetzes. Es gehe nun um „zielgerichtete Hilfen“, da die hohen Energiepreise für viele Menschen existenzbedrohend seien. Nach ihren Angaben werden rund 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner von der Pauschale profitieren.

Wer Anspruch auf die Zahlung hat

Anspruch auf die Einmalzahlung hat, wer einen Wohnsitz im Inland hat und zum Stichtag 1. Dezember Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Auch Versorgungsbeziehende bekommen die 300 Euro - also alle, die Anspruch auf Bezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz oder dem Soldatenversorgungsgesetz haben.

Die Energiepauschale für Menschen im Ruhestand ist Teil des dritten Entlastungspakets der Ampel-Regierung. Im Entlastungspaket vom März waren Millionen Rentner und Rentnerinnen bei der dort enthaltenen Energiepauschale leer ausgegangen.

Der CSU-Politiker Max Straubinger begrüßte den Schritt grundsätzlich, denn die Regierung habe die Älteren zuvor „im Regen stehengelassen“. Zugleich kritisierte er die Umsetzung der Maßnahme - so würden etwa Unfallopfer und Opfer von Gewalttaten, die Renten erhielten ebenso wenig bedacht wie Freiberufler.

Änderung der Obergrenze für Midijobs

Kritik kam von der Union daran, dass das Gesetz mit einer „arbeitspolitischen Entscheidung verquickt“ wurde. Zu dem nun verabschiedeten Gesetz gehört nämlich auch die Anhebung der Obergrenze für sogenannte Midijobs von 1600 auf 2000 Euro. Damit sollen Beschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt bei den Sozialversicherungsbeiträgen um 1,3 Milliarden Euro jährlich entlastet werden.

Anders als Minijobs sind Midijobs nicht von den Beiträgen zur Sozialversicherung befreit. Es fallen aber gestaffelt reduzierte Sätze an. Die vollen Sozialabgaben müssen Beschäftigte damit künftig erst ab der Obergrenze von 2000 Euro bezahlen.