Ist ein Waldweg schmaler als zwei Meter, darf dort in Baden-Württemberg nicht geradelt werden. Allerdings können Trails speziell für Mountainbiker freigegeben werden. Foto: DAV Schwaben

Stuttgart hat mit Mountainbikern ein Freizeitkonzept für den Wald entworfen. Damit soll auch das ständige Katz-und-Maus-Spiel beendet werden. Aber warum dauert das so lange? Im Rems-Murr-Kreis oder anderswo im Land ist man viel weiter.

Wenn alles so kommt wie geplant, dürfen Mountainbiker künftig auf mehr schmalen Pfaden, also Trails, durch den Stuttgarter Wald fahren. Bisher sind für sie abgesehen vom Woodpecker-Trail zwischen Degerloch und Heslach nur breite Forstwege freigegeben. Das liegt an der Zwei-Meter-Regel: In Baden-Württemberg ist es verboten, dass Radfahrer im Wald auf Wegen fahren, die schmaler als zwei Meter sind. Diese Regel soll bezwecken, dass sich Fußgänger und Radfahrer nicht ständig in die Quere kommen – und dass Tiere und Pflanzen im Wald geschützt werden. Für viele Radfahrer liegt aber genau in solchen schmaleren Wegen der Reiz, daher begehen sie im Wald ständig Ordnungswidrigkeiten.