Gerade um Infektionen in Arztpraxen zu vermeiden, ist eine Krankschreibung per Telefon sinnvoll. Foto: dpa//Christin Klose

Zum 31. März läuft die Sonderregelung aus, die es Patienten ermöglicht, sich am Telefon krankschreiben zu lassen. Der Hausärzteverband plädiert aus verschiedenen Gründen dafür, an der Regel festzuhalten.

Der Hausärzteverband Baden-Württemberg plädiert dafür, dass die Krankschreibung per Telefon auch nach 31. März möglich bleiben sollte. Die Sonderregelung wurde während der Hochphase der Corona-Pandemie vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eingeführt. Die Idee dahinter war, dass sich Kontakte vermeiden lassen, wenn die Wartezimmer der Praxen weniger Besucher haben. Die Regelung läuft nun offiziell am 31. März aus.

Laut Thomas Heyer vom Hausärzteverband habe die Regelung die Arbeit von Ärzten erheblich erleichtert. „Der Patientenansturm konnte an besonders infektbelasteten Tagen überhaupt nur mit der telefonischen Krankschreibung in vielen Hausarztpraxen bewältigt werden“, sagt er auf Nachfrage unserer Zeitung. Die Hausarztpraxen seien aufgrund des demografischen Wandels sowohl bei den Patienten als auch den Kollegen am Anschlag. Die Belastung werde wegen kommender Infektionswellen weiterhin hoch sein. Um den Alltag zu erleichtern, müssten die Praxen „vereinfacht, digitalisiert oder delegiert“ werden, sagt Heyer.

Verlängerung der Regel möglich

Die Befürchtung, dass Praxen in Zukunft überflüssig werden, wenn Diagnosen nur noch per Telefon und Videochat erstellt werden, sieht er nicht. „Der Patient weiß seit der Corona-Pandemie noch mehr, was sein Hausarzt vor Ort bedeutet“, so Heyer. Sogenannte Call-Center für Ärzte könnten nicht impfen, Blut abnehmen oder Wunden versorgen.

Die Coronainfekte spielen inzwischen laut Heyer nur noch eine untergeordnete Rolle in den Hausarztpraxen. Viele andere Infektionen würden jedoch gerade „nachgeholt“. Es ist auch aus Sicht der Bundesregierung nicht das endgültige Ende der Regel. Laut einer Mitteilung wurde die Sonderregelung zur Krankschreibung per Telefon bereits mehrfach verlängert. Sollte sich wieder eine besondere Infektionslage ergeben, sei der Gemeinsame Bundesausschuss daher imstande, schnell wieder entsprechende Maßnahmen einzuführen.