Prada, Louis Vuitton, Hermès: einer der Koffer, vollgestopft mit teuren Luxuswaren. Foto: Zollverwaltung

Über die Türkei nach Deutschland, ordentlich einkaufen und dann auf demselben Weg zurück nach Russland: So hatten sich zwei Frauen ihre verbotene Shopping-Tour vorgestellt. Doch der Plan ist nicht aufgegangen.

Immer wieder gibt es in Deutschland derzeit Prozesse gegen Firmen oder Einzelpersonen, die gegen das Russland-Embargo verstoßen. Dabei geht es meist um Industriegüter, die verbotenerweise ausgeführt werden. Oder um Produkte, die für den Krieg gegen die Ukraine verwendet werden können. Meist auf verschlungenen Wegen wandern diese nach Osten und sichern ihren Absendern gute Geschäfte. Doch es müssen nicht immer Artikel zur Waffenproduktion sein, die in Russland heiß begehrt sind. Das zeigt ein Fall aus Stuttgart.

Anfang November hat am Stuttgarter Flughafen ein ganz besonderer Shoppingausflug geendet. Zöllner kontrollierten zwei Frauen im Alter von 25 und 64 Jahren bei der Ausreise über die Türkei nach Russland. Die beiden russischen Staatsbürgerinnen waren zuvor offenbar auf demselben Weg nach Deutschland eingereist. Das Reisegepäck der beiden bestand nahezu ausschließlich aus Gegenständen hochpreisiger Luxusmarken, darunter Handtaschen und Bekleidung.

In den Gepäckstücken, pro Dame ein Koffer und ein Stück Handgepäck, befanden sich Waren im Gesamtwert von mehr als 114 000 Euro. „Alles, was teuer ist“, sagt Maximilian Obermaier, der Sprecher des Zollfahndungsamts. Produkte von Louis Vuitton, Prada oder Handtaschen von Hermès, die teuerste wohl allein um die 40 000 Euro wert, fanden sich da. Dazu Armbänder, Seidentücher, Schuhe oder eine Steppjacke. Vieles davon in der Originalverpackung. Eindeutig keine Artikel, die die Frauen bereits bei der Einreise mitgebracht hatten.

Luxusgüter fallen allerdings ebenso wie Waffen, Industriegüter, Schiffe oder Banknoten unter das Embargo gegen Russland. Luxuswaren mit einem Wert von mehr als 300 Euro pro Stück dürfen nicht ausgeführt werden. Das tut offenbar so manchem in Russland weh. „Es gibt ja keine Direktflüge, deshalb wird meistens versucht, solche Produkte über die Türkei auszuführen“, sagt Obermaier. Fälle gebe es immer wieder – allerdings selten so spektakuläre wie den aktuellen.

Sieben Pakete verschickt

Der hat sich sogar noch ausgeweitet, als die Fahnder den Aufenthalt der beiden Frauen genauer unter die Lupe nahmen. Die Ermittlungen des Zollfahndungsamts Stuttgart brachten Hinweise darauf, dass sie schon vor ihrer Abreise aus Deutschland sieben größere Pakete nach Russland verschickt hatten. Offenbar hatten die Einkäufe nicht in die Koffer gepasst. „Eines dieser besagten Pakete wurde von unseren Leipziger Kollegen noch im dortigen Postverteilzentrum sichergestellt“, sagt Obermaier. Allein darin befanden sich weitere Luxusartikel im Gesamtwert von 12 000 Euro. Die Ermittlungen zu den anderen Paketen laufen noch.

Die Verstöße kommen die beiden Russinnen teuer zu stehen. Die wahrscheinlich schmerzhafteste Folge: Sämtliche Luxusartikel sind sichergestellt worden. Gegen die beiden Frauen wurde zudem ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz eingeleitet. In ihre Heimat ausreisen durften sie zwar – allerdings nicht ohne eine Sicherheitsleistung in Höhe von 105 000 Euro zu bezahlen. Sie entspricht in etwa der zu erwartenden Strafe. Die beiden erklärten sich damit einverstanden.