Im Fall einer Spielverlängerung dürfen die Außenbereiche vielerorts länger öffnen. Foto: dpa

Wenn ein Fußballspiel während der Europameisterschaft in die Verlängerung geht, dürfen Gastronomiebetriebe im Kreis Esslingen ihre Außenbereiche länger öffnen - so sind die Regelungen in Esslingen, Nürtingen und Kirchheim.

Am Freitag beginnt die Fußball-Europameisterschaft mit der Partie Deutschland gegen Schottland. Viele Lokale im Kreis Esslingen übertragen die Spiele – bei gutem Wetter auch im Außenbereich. In der Finalrunde des Turniers, die am 29. Juni mit dem ersten Achtelfinale beginnt, ist es allerdings möglich, dass die Partien in die Verlängerung gehen oder erst im Elfmeterschießen entschieden werden. Wenn diese Spiele erst um 21 Uhr beginnen, könnten sie unter Umständen die Sperrzeit für Außengastronomie überschreiten, die zum Beispiel in Esslingen um 23 Uhr beginnt. Doch wegen der EM gilt eine Ausnahmeregelung: Sollten Spiele vor dem Beginn der Sperrzeit noch nicht beendet sein, dürfen Gäste bis zum Spielende auf der Außengastronomiefläche verweilen, teilt Brigitte Länge, Leiterin des Ordnungs- und Standesamtes, mit.

Aber: Die Bewirtung des Außenbereichs muss mit dem Beginn der Sperrzeit eingestellt werden. Ab spätestens 23 Uhr darf daher nichts mehr nach außen ausgeschenkt werden. Nach Spielende muss die Übertragung eingestellt werden und die Außengastronomiefläche geräumt werden.

In Nürtingen wird die Live-Übertragung der Spiele eine Viertelstunde vor dem Anpfiff bis eine Viertelstunde nach dem Schlusspfiff zugelassen. Allerdings beginnt die Sperrstunde für die Außengastronomie in Nürtingen ohnehin werktags um 23.30 Uhr und am Freitag und Samstag um 24 Uhr.

Auch die Stadt Kirchheim duldet die Bewirtung in der Außengastronomie im Falle einer Verlängerung bis Mitternacht, sodass eine vollständige Übertragung der Spiele möglich ist. Enden die Partien jedoch nach der regulären Spielzeit, ist die Außengastronomie auf 23 Uhr beschränkt, teilt die Stadtverwaltung.