Der VfB Stuttgart hatte zum Neustart der zweiten Liga beim SV Wehen Wiesbaden verloren, danach aber Einspruch gegen die Spielwertung eingelegt. Nun ist klar, wann darüber verhandelt wird.
Stuttgart - 1:2 hatte der VfB Stuttgart die erste Partie nach dem Neustart der zweiten Fußball-Bundesliga beim SV Wehen Wiesbaden verloren – danach gegen diese Wertung aber Einspruch eingelegt. Der Grund aus Sicht des VfB: Das Zustandekommen der Elfmeterentscheidung per Videobeweis in der Nachspielzeit habe einen Regelverstoß dargestellt.
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Zu Erinnerung: Schiedsrichter Sascha Stegemann hatte nach einem Eckball der Wiesbadener das Spiel weiterlaufen lassen. Vom Videoassistenten wurde er auf ein vermeintliches Handspiel von VfB-Stürmer Hamadi Al Ghaddioui hingewiesen. Stegemann schaute sich die Szene am Bildschirm an, äußerte aber mehrfach, kein Handspiel erkennen zu können. Dies war aufgrund der Geisterspielatmosphäre gut zu hören. Am Ende entschied es dennoch auf Strafstoß – den die Wiesbadener zum 2:1 verwandelten.
Drei Tage nach der Partie legte der VfB Einspruch beim Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ein – das nun einen Verhandlungstermin festgelegt hat. Am 8. Juni wird ab 13 Uhr verhandelt. Geleitet wird die mündliche Sitzung von Hans E. Lorenz.
Der verlorene Punkt könnte besonders weh tun
Der VfB fühlt sich ungerecht behandelt und um einen Punktgewinn gebracht, der am Ende der Saison in der Aufstiegsfrage noch große Bedeutung bekommen könnte. Zudem will der Verein mit dem Einspruch deutlich machen, dass eine solche Handhabung nicht im Sinne des eigentlichen Videobeweises sein könne. Die Frage ist nun: Wie stehen die Chancen der Stuttgarter?
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„Ich sehe eher geringe Chancen“, sagt der Stuttgarter Anwalt und Sportrechtsexperte Marius Breucker, der noch einmal präzisiert: „Es geht tatsächlich um die Frage Tatsachenentscheidung oder Regelverstoß.“ Hat Stegemann das Handspiel auch nach dem Studium aller Videobilder nicht erkannt und dennoch Elfmeter gegeben, läge unter Umständen ein Regelverstoß vor. Denn - so wohl die Argumentation des VfB - im Falle des Videostudiums muss der Schiedsrichter eine eigene Entscheidung treffen und darf sich nicht „blind“ auf die Einschätzung des Videoassistenten verlassen.
Für einen erfolgreichen Einspruch des VfB müsste Stegemann also wohl eingestehen, das Handspiel trotz Videostudiums nicht gesehen zu haben – was eher unwahrscheinlich ist. Dass er verbal nicht geäußert hat, das Handspiel irgendwann erkannt zu haben, spielt keine Rolle. Ebenso wenig die Tatsache, dass er sehr lange brauchte, um sich zu entscheiden.
Das Thema Fehlentscheidung spielt wohl keine Rolle
Oft geht es in den Diskussionen rund um den Videobeweis darum, dass der Assistent im Kölner Keller nur bei klaren Fehlentscheidungen eingreifen soll. Auch dies ist im Fall des VfB nun nicht die entscheidende Frage. Lag etwa ein Handspiel vor, das der Schiedsrichter zunächst nicht erkannt hat, spielt es für die Definition einer Fehlentscheidung auch keine Rolle, ob er lange und mehrere Videoperspektiven für seine schlussendliche Entscheidung benötigt. „Auch wenn ein Vergehen tatsächlich schwer zu erkennen ist, ist das nicht entscheidend für die Offensichtlichkeit einer Fehlentscheidung“, sagt Marius Breucker.
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Ob die erste Äußerung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) die Lage die Chancen des VfB erhöhen, ist offen. Der DFB hatte am Montag auf Anfrage unserer Redaktion erklärt: Auf Handspiel zu entscheiden, sei regeltechnisch zwar vertretbar. Da es sich aber um keinen klaren Verstoß handelte, „erachten wir die getroffene On-Field-Review-Empfehlung des Video-Assistenten vor dem Hintergrund des Ermessensbereichs als nicht angebracht“.