Widerstand gegen Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst nimmt zu. In und um Stuttgart gibt es heftige Fälle. Die Staatsanwaltschaft greift durch. Es gibt nur ein Problem.
Der Fall vom Montagabend hat für großes Aufsehen gesorgt. Am Bahnhof Bad Cannstatt musste ein Regionalzug stehen bleiben, weil ein Fahrgast mutmaßlich einen Herzinfarkt erlitt. Während sein Begleiter und andere Fahrgäste ihn auf den Bahnsteig brachten und Erste Hilfe leisteten, bis die Rettungskräfte eintrafen, reagierten andere nicht so fürsorglich. Sie beschwerten sich, weil sie aussteigen mussten und der Bahnsteig vorübergehend geräumt wurde. Einige pöbelten, manche griffen gar zum Handy und filmten den Kampf ums Überleben. Die Bundespolizei musste mehrere Platzverweise erteilen und Leute dazu bringen, unter ihrer Aufsicht die Videos zu löschen.
Ein heftiger Vorfall für viele, die davon hören. Alltag jedoch für diejenigen, die jeden Tag im Einsatz sind. Schon lange klagen nicht nur Polizisten, sondern auch Feuerwehrleute, Rettungsdienste, Fahrkartenkontrolleure oder städtische Mitarbeiter über zunehmend fehlenden Respekt, Beschimpfungen, Gaffen oder gar tätliche Übergriffe. Sogar die Mitarbeitenden der Müllabfuhr werden angegangen.
Helfer sind gesetzlich geschützt
Als Grund wird häufig allgemeine Anspannung aufgrund der Nachwirkungen von Corona, schlechter Wirtschaft oder anderer Misslichkeiten angegeben. „Bei der Polizei gehört es mittlerweile dazu, dass viele Leute Anordnungen erst einmal keine Folge leisten“, sagt Stefanie Ruben, Sprecherin der Stuttgarter Staatsanwaltschaft. Auch sie glaubt, dass allgemeine Unzufriedenheit vieler Menschen dazu führe, dass der Frust sich gegenüber allen entlade, die irgendwie den Staat verkörpern.
Ungeschützt sind die Betroffenen dabei mitnichten. Seit einiger Zeit ist in Paragraf 115 des Strafgesetzbuchs ein erweiterter Personenkreis genannt. Nicht nur Polizei und Angehörige von Gerichten oder Ermittlungsbehörden stehen jetzt unter besonderem Schutz. Bestraft wird auch, „wer bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, eines Rettungsdienstes, eines ärztlichen Notdienstes oder einer Notaufnahme durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt behindert“.
Das mögliche Strafmaß ist beträchtlich. „Die Mindeststrafe beträgt Geldstrafe oder drei Monate Haft, bei Attacken mit einem gefährlichen Gegenstand sind es sechs Monate“, so Ruben. Am oberen Ende liegen die Strafen bei bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen bei bis zu zehn Jahren Haft. „Die Marschroute bei uns in Stuttgart lautet: Solche Personen müssen mit aller Härte bestraft werden“, sagt die Erste Staatsanwältin. Schließlich gehe es bei den Opfern um Menschen, die „unfreiwillig in Konflikte geraten, weil sie ihre Arbeit für die Allgemeinheit tun“.
Dabei gibt es allerdings ein Problem. Gerade diese Menschen neigen dazu, Vorfälle selten anzuzeigen – aus falschem Verständnis für die Täter oder schlicht, weil zu viel passiert, als dass man jedes Mal den beschwerlichen Weg über die Polizei nehmen könnte. Zwar erfassen verschiedene Rettungsdienstorganisationen inzwischen Übergriffe statistisch und fordern Mitarbeitende dazu auf, sie zu melden, doch vieles bleibt trotzdem unbestraft. „Zahlen zu nennen ist deshalb schwierig“, heißt es bei der Staatsanwaltschaft. Sicher sei nur, dass solche Vorfälle zunähmen.
Videos von Schwerverletzten
Beispiele aus Stuttgart und der Region gibt es reihenweise. Im Februar 2024 passiert in Wangen ein schwerer Stadtbahnunfall. Ein 64-Jähriger hilft nicht etwa, sondern filmt die schwer verletzte Fahrerin, die im Führerhaus eingeklemmt ist. Er verbreitet das Gaffer-Video per Whatsapp. Er wird vom Amtsgericht Stuttgart wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen zu einer Geldstrafe verurteilt. Zwei jungen Männern, die das Video auf der Plattform TikTok hochladen, ergeht es genauso.
Stefanie Ruben kennt weitere haarsträubende Fälle. In Ludwigsburg hält der Rettungswagen vor einer Tiefgaragenzufahrt, um schnellstmöglich zu einer in Lebensgefahr schwebenden Person in einer Wohnung zu gelangen. Ein Anwohner, der deshalb mit seinem Auto nicht wegfahren kann, geht in die Wohnung. Er fotografiert, stört die Retter. Als einer von ihnen sein Kennzeichen fotografieren will, um ihn anzuzeigen, wird ihm das Handy aus der Hand geschlagen. Die Polizei wird eingeschaltet. Der Strafbefehl wegen versuchter Nötigung ist so hoch, dass der Mann als vorbestraft gilt.
„Wir hatten auch schon Fälle, in denen Rettungswagen von Unbeteiligten weggefahren wurden, weil sie sich gestört fühlten“, erzählt Stefanie Ruben. Und dann ist da noch die betagte Frau aus Untertürkheim. Als es im Nachbarhaus brennt, kommt sie auf die Straße, um sich den Einsatz anzuschauen. Als die Feuerwehr sie wegschickt, weigert sie sich, zu gehen. „Sie wollte das Gaffen nicht lassen“, so Ruben. Als die Polizei dazu kommt, leistet die Frau heftigen Widerstand.
Es sind also nicht nur junge Leute, die der Sensationslust frönen oder gleich zum Handy greifen. Die beleidigen, pöbeln oder attackieren. Selbst dann, wenn es um das Leben eines anderen Menschen geht.