Die Gesundheitsämter in Baden-Württemberg sind im Zuge der Teilimpfpflicht gefordert. (Symbolfoto) Foto: dpa/Marijan Murat

Jetzt geht die Arbeit der Gesundheitsämter in Sachen einrichtungsbezogene Impfpflicht richtig los. Deren Mitarbeiter müssen Tausenden Impfgegnern auf den Zahn fühlen.

Im Zuge der Teilimpfpflicht haben Pflegeheime, Kliniken und ambulante Dienste im Südwesten Tausende ungeimpfte Mitarbeiter gemeldet. Nach Ablauf der Meldepflicht Mitte der Woche beginnt für die Gesundheitsämter ein umfangreiches Verfahren, dessen Ziel ein verbesserter Corona-Infektionsschutz für vulnerable Gruppen in Einrichtungen des Gesundheitswesens ist. Dafür hat etwa das Landratsamt im Ostalbkreis einen Pool von bis zu 15 Beschäftigten vorgesehen. Sie sollen rund Tausend Fälle bearbeiten, in denen weder ein Impf- oder Genesungsnachweis noch ein Attest vorgelegt wurden.

Während man in Aalen mit Bordmitteln auskommt, hat das Stuttgarter Gesundheitsamt für das komplexe Prozedere nicht nur intern Personal verschoben, sondern auch kurzfristig beschäftigte Mitarbeitende angestellt.

Behörden können Betätigungs- oder Betretungsverbote aussprechen

Nun werden alle Gemeldeten schriftlich aufgefordert, dem Gesundheitsamt einen Immunisierungsnachweis oder eine ärztliche Befreiung vorzulegen. Wird daraufhin mitgeteilt, dass mit einer Impfserie bereits begonnen worden ist, oder Impfbereitschaft signalisiert, besteht zunächst Gelegenheit, die Impfserie zu vervollständigen und entsprechende Nachweise zu erbringen. Bei Zweifeln kann eine ärztliche Untersuchung angeordnet werden. Sollten keinerlei Nachweise vorgelegt werden oder sich die Vorbehalte gegen erbrachten Nachweise erhärten, können die Behörden Betätigungs- oder Betretungsverbote aussprechen.

Im Rhein-Neckar-Kreis haben 745 Einrichtungen 3055 Beschäftigtee gemeldet. „Das liegt etwas unter den von uns erwarteten Zahlen“, heißt es beim Landratsamt. „Allerdings hat das hohe Infektionsgeschehen der letzten Wochen sicherlich zu einer deutlichen Zunahme der aktuell als „genesen“ geltenden Personen geführt, die damit zumindest derzeit nicht unter die Meldepflicht fallen“, erklärt Sprecherin Silke Hartmann. Kontrollen etwa in Pflegeheimen würden im Zug der mindestens einmal im Jahr vorgesehenen Begehungen angekündigt oder nicht angekündigt vorgenommen. Ein IT-Programm mit den Daten der nicht gemeldeten Mitarbeiter erleichtere die Kontrolle, ob tatsächlich für alle nicht gemeldeten Personen Immunitätsnachweise vorliegen oder eingesehen wurden.

Noch keine Stichproben im Kreis Konstanz vorgesehen

Im Kreis Konstanz meldeten mehr als 120 Einrichtungen um die 800 Mitarbeiter. Meldungen wegen zweifelhafter Atteste habe es fast gar nicht gegeben. Beschäftigte legten die Nachweise ärztlicher Befreiung von der Impfpflicht aber dann häufiger vor, wenn sie zur Vorlage von Nachweisen aufgefordert werden. Bisher seien noch keine Stichproben vorgesehen. „Wir bearbeiten derzeit die gemeldeten Fälle“, heißt es im Landratsamt. Den Gesamtüberblick habe man nicht. „Wir haben keine Kenntnis über die Existenz jeglicher Einrichtungen wie zum Beispiel Soloselbstständige.“

Der Landrat im Ostalbkreis, Joachim Bläse, betont, dass bei der Entscheidung, einem ungeimpften Mitarbeiter die Tätigkeit zu untersagen, ein Ermessen besteht. „Das heißt, dass wir eine einzelfallbezogene Entscheidung treffen und dabei alle maßgeblichen Umstände berücksichtigen und gewichten müssen.“ Deshalb werde auch dem Arbeitgeber Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. In jedem einzelnen Fall würden der Infektionsschutz einerseits und die Versorgungssicherheit der Bewohner einer Einrichtung oder der Patienten sowie die Funktionsfähigkeit der jeweiligen Einrichtung andererseits gegeneinander abgewogen.