Die Insel Santorin ist eines von vielen bekannten griechischen Urlaubszielen. Foto: imago images/Westend61/Michael Runkel via www.imago-images.de

Egal ob Kreta, Santorin oder Athen – Griechenland hat viele beliebte Reiseziele zu bieten. In Zeiten von Corona muss man jedoch bei der Ein- und Ausreise ein paar Dinge beachten. Wir bieten einen aktuellen Überblick.

Stuttgart - Griechenland gehört zu den beliebtesten Reisezielen der Deutschen. Egal ob ein Städtetrip nach Athen oder entspannte Tage am Strand von Korfu – das Land hat für Urlauber viel zu bieten. Auch während der Corona-Pandemie sind die Grenzen aktuell für Touristen geöffnet. Allerdings gibt es einige Dinge, die man für die Reise nach Griechenland beachten muss: Unter anderem tritt ab dem 1. August eine neue Verordnung in Bezug auf die Rückreise nach Deutschland in Kraft. Wir haben für Sie zusammengestellt, welche Regeln nun für die Einreise in das Urlaubsland und die Rückkehr gelten.

Diese Regeln gelten für die Einreise

Wer den Urlaub in Griechenland verbringen möchte, muss sich dafür bis spätestens 24 Stunden vor der Abreise online anmelden. Dafür gibt es ein spezielles Formular, das sogenannte „Passenger Locator Form“. Pro Haushalt muss dieses Dokument online nur einmal ausgefüllt werden, allerdings müssen alle Erwachsene und Kinder darin aufgeführt werden. Ist die Anmeldung abgeschlossen, erhalten die Urlauber spätestens am Tag der Einreise per E-Mail einen QR-Code. Diesen muss man bei der Einreise vorzeigen. Für Urlauber ohne QR-Code ist eine Geldstrafe von 500 Euro vorgesehen.

Zusätzlich zu der Online-Anmeldung müssen Sie bei der Einreise in Griechenland nachweisen, dass Sie geimpft, genesen oder getestet sind. Als getestet gilt, wer das negative Ergebnis eines PCR-Tests vorweisen kann, der maximal 72 Stunden vor der Einreise durchgeführt wurde. Außerdem werden auch Antigen-Schnelltests akzeptiert, diese dürfen nicht älter als 48 Stunden sein. Das Testergebnis kann digital oder in schriftlicher Form vorgezeigt werden. Kinder unter 12 Jahren müssen sich für die Einreise nicht testen lassen.

Das müssen Geimpfte und Genesene beachten

Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht vor der Einreise ausgenommen. Als geimpft gelten Personen, bei denen die zweite Dosis mindestens 14 Tage zurückliegt und die das mit dem gelben Impfausweis oder in digitaler Form nachweisen können. Genesene benötigen für die Einreise eine Genesenenbescheinigung in digitaler oder schriftlicher Form. Diese muss von einem zertifizierten Labor oder einer Behörde stammen. Die Bescheinigung ist für 180 Tage gültig und darf frühestens 30 Tage nach dem positiven Test ausgestellt werden.

Generell gibt es für europäische Urlauber bei der Einreise nach Griechenland keine Quarantänepflicht. Allerdings kann es vorkommen, dass man unabhängig von den verschiedenen Nachweisen an der Grenze noch einen Schnelltest durchführen muss. Ist dieser positiv, wird eine bis zu zehn Tage lange Quarantäne für den Urlauber verhängt. Weitere Informationen zur Reise nach Griechenland stellt das Auswärtige Amt zur Verfügung.

Diese Regeln gibt es aktuell in Griechenland

Generell gilt in Griechenland derzeit eine Maskenpflicht für alle Personen, die älter als vier Jahre sind. In allen öffentlichen geschlossenen Räumen muss deshalb ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Das gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel, Supermärkte und Geschäfte sowie auf Wochenmärkten. Außerdem müssen Urlauber und Einheimische auch an belebten Plätzen im Freien die Maske aufhaben. Weiterhin sind die Abstandsregeln überall zu beachten.

Die Unterkünfte für Reisende dürfen in Griechenland mittlerweile wieder öffnen, genauso wie andere öffentliche Einrichtungen. Dazu gehören unter anderem Museen und Geschäfte. Dort können allerdings Kapazitätsbeschränkungen gelten. In griechischen Restaurants ist der Innenbereich nur für Geimpfte oder Genesene geöffnet. Die selbe Regel gilt auch für den Außen- und Innenbereich von Nachtclubs und Pubs.

Wichtige Informationen für Schiff- und Flugreisen

Wer während seines Urlaubs eine der griechischen Inseln per Flugzeug oder Fähre besuchen möchte, braucht dafür den bei der Einreise verwendeten Nachweis für Impfung, Genesung oder den negativen Corona-Test. Fährt man mit dem Schiff auf eine der Inseln oder zurück zum Festland, muss außerdem ein Gesundheitsformular ausgefüllt werden.

Für Reisende, die in ihrem Urlaub sicher unterwegs sein möchten, ist auch die Einteilung des Landes in Risikozonen relevant. Die griechische Regierung stuft die verschiedenen Bezirke je nach dem Infektionsgeschehen in mehr und weniger belastete Gebiete ein. Ausführliche Informationen, die für einen Urlaub in Griechenland wichtig sind gibt es auf VisitGreece, Destination Greece und in der App Visit Greece.

Das muss man für die Rückreise nach Deutschland wissen

Griechenland wird derzeit vom Robert-Koch-Institut nicht als Hochrisikogebiet eingestuft. Deshalb müssen sich Reisende vor der Rückkehr nach Deutschland nicht registrieren. Allerdings gilt auch für Griechenland-Urlauber ab dem 1. August bei der Rückreise die neue Testpflicht, die das Bundeskabinett am 30. Juli verabschiedet hat. Nicht nur Flugreisende, auch Personen, die über den Landweg zurückkommen, müssen ab dann nachweisen, dass sie getestet, geimpft oder genesen sind. Ausgenommen sind davon nur Kinder unter 12 Jahren.

Als getestet gilt, wer einen negativen PCR-Test vorweisen kann, der höchsten 72 Stunden vor der Rückreise gemacht wurde. Gültig ist auch ein Antigenschnelltest, der maximal 48 Stunden zurückliegt. Das Ergebnis muss in digitaler Form oder auf dem Papier vorliegen. Als Beleg für eine Impfung dient für die Rückreise der gelbe Impfpass oder die digitale Variante. Genesene müssen ein positives PCR-Testergebnis vorlegen, das mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt.

Details zur Rückreise sind auch auf der Webseite des Auswärtigen Amts zu finden.