Am 27. Februar 1933 brennt das Reichstagsgebäude in Berlin – das Terrorregime fängt an. Foto: National Archives and Records Ad - National Archives and Records Administration 535790 / Wikimedia Commons

Der Schrecken beginnt: In der EZ-Jubiläumsserie geht es um das Jahr 1933 und den Beginn des Terrorregimes.

EsslingenIm Januar 1933 tritt Reichskanzler Kurt von Schleicher nach 53 Tagen zurück, da sich Reichspräsident Paul von Hindenburg geweigert hatte, das Parlament aufzulösen und Schleicher mit alleiniger Regierungsvollmacht auszustatten. Am 30. Januar ernennt Hindenburg Adolf Hitler zum Reichskanzler – nur wenige Monate nach seiner Verlautbarung, eine Regierung Hitler würde zwangsläufig in eine Parteidiktatur führen.

Hitler und die NSDAP sind damit am Ziel und Hindenburgs Befürchtung werden innerhalb weniger Monate grausame Realität. Sofort nach der Machtübernahme wird der Reichstag aufgelöst, Kundgebungen der Linken werden verboten, die Pressefreiheit wird eingeschränkt.

Am 27. Februar bricht im Reichstagsgebäude in Berlin ein Brand aus, bei dem wesentliche Teile des Gebäudes zerstört werden. Nahe des Geschehens wird der Niederländer Marinus van der Lubbe festgenommen und beschuldigt, er habe im Auftrag der KPD das Feuer gelegt. Die NSDAP verbreitet die Nachricht, es habe sich um den Beginn eines kommunistischen Aufstands gehandelt. Nach einer „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“ beginnt am Folgetag der Terror gegen politische Gegner und die Jagd auf Kommunisten und Oppositionelle, die ohne juristische Kontrolle in provisorische Konzentrationslager gesperrt werden. Im März überträgt der neugewählte Reichstag mit überwiegender Mehrheit die alleinige gesetzgeberische Befugnis an die Regierung. Dieses sogenannte Ermächtigungsgesetz bedeutet das faktische Ende der Republik. Bis auf den preußischen Landtag werden alle Länderparlamente aufgelöst. Dietrich von Jagow, seit 1920 Mitglied der SA, wird zum Reichskommissar für Württemberg ernannt. Er ordnet die Verhaftung vieler Kommunisten und ihre Internierung im KZ Heuberg auf der Alb an. Der Esslinger Gemeinderat wird aufgelöst, der NSDAP-Mann Alfred Klaiber als Oberbürgermeister eingesetzt.

Im April beginnen ein Boykott jüdischer Geschäfte, Ärzte und Rechtsanwälte sowie die organisierte Verfolgung jüdischer Bürger. Im Mai werden die Gewerkschaften zerschlagen und Bücherverbrennungen organisiert. Im Juni wird die SPD verboten, ihre Mitglieder erhalten Berufsverbot. Bald darauf lösen sich die Deutsche Volkspartei und das Zentrum auf, die Neubildung von Parteien wird verboten, der Einparteienstaat der NSDAP ist installiert. Die umfassende politische, wirtschaftliche und soziale Gleichschaltung in Deutschland schließt auch die Kultur und die Presse ein, die einer Reichspressekammer unterstellt wird. Die Eßlinger Zeitung veröffentlicht dazu die amtliche Mitteilung, dass künftig „die Kultur eine Angelegenheit der Nation“ sei. „Um eine Politik der deutschen Kultur zu treiben“ sei es notwendig, „die Schaffenden auf allen ihren Gebieten unter der Führung des Reiches zu einer einheitlichen Willensgestaltung zusammenzufassen“.

Nicht zuletzt werde „mit dem Entwurf eines Schriftleitergesetzes die Absicht verfolgt, dem Schriftleitertum die Rechtsform zu geben, die seiner Art als einer der höchsten Lehr- und Erziehungsaufgaben der Nation entsprechen“.

So erlebt auch die Eßlinger Zeitung ihr vorläufiges Ende als unabhängiges Blatt. Der Verleger Richard Bechtle wird gezwungen, die Mehrheit der Verlagsrechte ohne Entschädigung abzugeben, wird aus der Verlagsleitung und der Redaktion ausgeschlossen und erhält Berufsverbot. Die Eßlinger Zeitung erscheint fortan als „Nationalsozialistische Tageszeitung“ und während des Krieges auch als „Amtsblatt der NSDAP“. 16 Jahre lang bleibt Esslingen ohne freie Presse.