Wie sich die Grundsteuer-Änderung auf den Einzelnen auswirkt, lässt sich noch nicht mit Gewissheit sagen. Foto: dpa/Marijan Murat

Nach den Plänen der Finanzministerin hätte das Grundsteuer-Modell schon längst im Kabinett entschieden sein sollen. Nun hat Grün-Schwarz vor der Sommerpause wenigstens einen Kompromiss gefunden.

Stuttgart - Nach wochenlangem Ringen hat sich die grün-schwarze Koalition auf den Entwurf für ein baden-württembergisches Grundsteuermodell geeinigt. Die CDU-Fraktion stimmte dem Kompromiss am Dienstag zu. Die Grünen hatten ihr Placet bereits gegeben. Kommende Woche soll sich das Kabinett damit befassen.

Die Landesregierung hatte sich im Frühjahr bereits auf ein modifiziertes Bodenwertmodell verständigt, das weniger Faktoren berücksichtigt als das Bundesmodell. Es setzt neben dem Bodenrichtwert die Grundstücksfläche als Basis für die Berechnung an, sieht aber Privilegien für Wohngrundstücke vor. Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) hatte sich dafür stark gemacht, dass der Entwurf noch vor der Sommerpause im Landtag beschlossen wird.

Doch zuletzt wurde in der Regierung noch um Details gerungen. Die CDU-Seite hatte sich etwa gegen eine Sonderregelung für unbebaute Grundstücke ausgesprochen. Mit einer Übergangsregelung konnte sie sich nicht durchsetzen. Dennoch zeigte sich die Koordinatorin der CDU-geführten Ministerien, Susanne Eisenmann, zufrieden: Man habe dafür gesorgt, dass Verschiebungen zur bisherigen Grundsteuer so gering wie möglich gehalten werden. Die finanzpolitische Sprecherin der Grünen, Thekla Walker, sagte, das Modell sei nun verfassungsfest, schlank zu handhaben und gerecht.

Auch Städte- und Gemeindetag sind mit dem Kompromiss zufrieden. Die Kommunen im Südwesten nehmen mit der Grundsteuer jährlich etwa 1,8 Milliarden Euro ein. Der Bund der Steuerzahler hat hingegen Zweifel an der Verfassungsfestigkeit und sieht große Belastungen auf Steuerzahler zukommen. Die Grundsteuer zahlen die Eigentümer, sie kann aber auf die Mieter umgelegt werden. Wie sich das neue Modell auf den Einzelnen auswirkt, hängt nicht nur von den Hebesätzen in den Kommunen ab, sondern auch von der künftigen Bewertung der Grundstücke.