Neun Jahre nach dem Mord an ihrer Mutter kämpft Sophie H. noch immer um Entschädigung. Ihre Geschichte zeigt, wie unsensibel Behörden den Angehörigen von Verbrechensopfern begegnen.
Es ist ein Frühlingsabend im April 2014. Am darauffolgenden Tag will Chantal H. ihren 62. Geburtstag in ihrer französischen Heimat in Lothringen begehen. Und es ist auch der Abend, an dem ihre Tochter in Freiburg feiern will, dass sie ihr zweites Staatsexamen in Medizin bestanden hat. Sophie H. ist 32, eine junge Frau voller Pläne für die Zukunft. Ihr Studium will sie mit einer Ausbildung zur sonderpädagogischen Fachlehrerin kombinieren und beides in naher Zukunft zu Ende bringen. Zu diesem Zeitpunkt scheint sie Energie für zwei zu haben.
Sie hört den Anruf gar nicht, bis jemand sagt: „Ey, das ist dein Telefon, das seit einer Viertelstunde immer wieder klingelt.“ Dran ist ihr Bruder. In der Wohnung ihrer Mutter sei ein Feuer ausgebrochen. Sofort fährt die junge Frau in das 30 Kilometer von Freiburg entfernt gelegene Städtchen, in dem sie aufgewachsen ist. Dort erwartet sie die Nachricht, die Mutter sei tot. Sophie H. fühlt sich ihrer Mutter, die in einer Fabrik arbeitet, zeitlebens sehr nah. Nach der Scheidung leben Sohn und Tochter bei der Mutter. Das Geld ist stets knapp.
Der Mordtat verändert alles
Seit ihrem 15. Lebensjahr hat Sophie H. deshalb immer gejobbt, Nachhilfe gegeben, behinderte Menschen ehrenamtlich unterstützt, war nebenbei Schwimmlehrerin, hat in der Kinderonkologie und als Physiotherapeutin in Indien und Nepal gearbeitet und dann für das Wintersemester 2006 endlich in Freiburg den ersehnten Studienplatz für Medizin bekommen. Das bestandene Examen ist eine wichtige Station eines langen Weges, den sie sich erkämpft hat. Ohne vermögende und akademische Eltern als Back-up im Hintergrund – dafür mit Stipendien, vielen, vielen Jobs, Aufwandsentschädigungen im Ehrenamt und vielen Ideen und der Neugierde aufs Leben. Sophie H. will nach dem dritten Staatsexamen ihre beiden Welten verbinden: die Medizin und die Pädagogik. Das Thema, für das sie brennt, ist Teilhabe und Inklusion. Auch weil sie selbst eine Erkrankung der Wirbelsäule hat. Kurz: Der Examensabend hätte ein ganz besonders schöner Abend werden können. Der Auftakt zu einem neuen Lebensabschnitt.
„Der Tag steht für einen Neubeginn, den ich mir nicht herausgesucht habe“, sagt Sophie H. rückblickend. Nüchterner kann man es nicht ausdrücken. Denn der Tag verändert alles. Sie hat ein Foto hervorgeholt, auf dem sie mit ihrer Mutter und ihrer Großmutter zu sehen ist. Ihre Mutter lacht in die Kamera. Erst glaubt Sophie H. noch, sie sei bei dem Brand ums Leben gekommen. Schon das allein wäre tragisch. Aber einen Tag später ist klar: Sie ist das Opfer eines Raubmordes geworden. Angeklagt werden eine Arbeitskollegin der Mutter und deren Lebensgefährte. Chantal H. hatte ihnen erzählt, sie bewahre in einer Kassette hohe Geldbeträge auf, die sie von einem 92 Jahre alten Onkel aus Frankreich bekommen habe. Der hatte ihr das ersparte Geld als Altersversorgung zukommen lassen. Mehrere Zehntausend Euro, vielleicht 100 000 Euro sind es gewesen. Sie sind verschwunden. Das Landgericht Freiburg verurteilt ihren Mörder im Februar 2015 zu lebenslanger Haft.
Die Zeit des Strafprozesses lähmt Sophie H. Sie ist Nebenklägerin. Ihre Lebensenergie ist auf ein Minimum geschrumpft. Die Justizvollzugsanstalt Freiburg liegt nah bei der Uni. Für Sophie H. ein Gedanke, der sie noch heute beschäftigt. Die Lebensgefährtin des Täters wird freigesprochen.
Mehrere Gutachten attestieren Sophie H. eine durch den Mord an ihrer Mutter ausgelöste und bis heute andauernde posttraumatische Belastungsstörung. „Anfangs wusste ich gar nicht, ob ich wach bin oder schlafe.“ Total gerädert steht sie morgens auf, kann sich auf nichts konzentrieren, lebt in permanenter Anspannung, ist schreckhaft, soll jedoch in einer 70 Kilometer entfernten Schule ihre Ausbildung absolvieren. Entgegenkommen der Verantwortlichen: Fehlanzeige. Sophie H. versucht zu funktionieren. Vergeblich. Niemand bemüht sich, ihr im Wissen um das, was sie erlebt hat, im Vorschriftendschungel den Weg zurück in die Normalität zu ebnen. Ein Vorgehen, das andauert und das sie an vielen Orten erlebt.
Fehlende Hilfe, als sie notwendig war
Sie spricht von gnadenloser Ignoranz und fachlicher Inkompetenz bei den Ansprechpartnern, auf die sie trifft, wenn sie Unterstützung im Rahmes des Opferhilfeentschädigungsgesetzes (OEG) sucht. Sie ist überzeugt: „Wenn jungen und von Gewalt Betroffenen schnell, unbürokratisch und individuell geholfen wird, bleibt das Trauma durch die Tat immer noch ein schwerer Einschnitt im Leben. Aber es wird viel mehr jungen Menschen gelingen, gesund und erfolgreich mit dem Trauma weiterzuleben.“
Sophies H. erlebt genau das Gegenteil: Ihr berufliches Fortkommen ist durch den Mord an ihrer Mutter ausgebremst worden. Das hat Einfluss auf ihren Verdienst und irgendwann auf ihre Altersversorgung. „Ich bin drei Jahre später Ärztin geworden und habe mir das nicht ausgesucht.“ 15 Monate hat sie zwischen vorübergehend abgebrochener Fachausbildung und deren Wiederaufnahme kein Einkommen. Weil sie ein halbes Jahr später mit ihrem praktischen Jahr als Ärztin beginnt, hat sie zudem trotz allem Entgegenkommen der Stiftung ihr Stipendium verloren. Die Pädagogikausbildung schließt sie erst 2017 ab. Über zwei Jahre später als geplant. Der Mord löst eine Kaskade von Folgeereignissen aus. Ohne die Tat wäre Sophie H. heute schon Fachärztin. Stattdessen ist sie gerade am Ende des ersten Jahres als Assistenzärztin.
Schockschaden bezeichnet das OEG den Schaden, den Angehörige von Opfern einer Gewalttat erleiden – und meint damit ihre emotionalen Verletzungen. 138 Euro monatlich spricht Sophie H. das Versorgungsamt Freiburg 2015 zu. Davon, von ein bisschen Erspartem und dem Wohngeld lebt sie für einige Zeit. Auf einen finanziellen Ausgleich dafür, dass sie zeitverzögert in ihren Beruf eingestiegen ist und später in ihre Altersversorgung einzahlt, wartet sie noch immer.
Versorgungslücken für junge Menschen
Neun Jahre sind seit der Tat vergangen. Den Todes- und Geburtstag ihrer Mutter hält Sophie H. noch immer schwer aus. Auch dieses Jahr ist sie weggefahren. Jetzt sitzt sie in einer großen Wohnküche mit Sofa in einem Wohnprojekt im Freiburger Stadtteil Vauban. Eine bunte Truppe von Bewohnerinnen und Bewohnern samt Kindern lebt zusammen. Hier hat sie ein Zimmer in einer Achter-WG. Sie nennt den Ort ihr Zuhause, das sie „in schwierigen Zeiten gerettet hat“. Ohne die Gemeinschaft hier und andere Menschen, die, ohne es zu müssen, unkonventionell handelten und Lebenshilfe anboten, wäre sie „auf der Straße gelandet“. Denn die Geschichte, die sie erzählt, ist lang und von institutioneller Kaltherzigkeit und kontraproduktivem Verhalten der Behörden geprägt.
Sophie H.s Geschichte hat kafkaeske Züge. Denn das, wovon die heute 41-Jährige berichtet, handelt von wesentlich mehr als nur der posttraumatischen Belastungsstörung und dem Erlebnis, einen nahestehenden Menschen durch eine Gewalttat zu verlieren.
Schachmatt im Vorschriftendschungel
Deshalb geht es Sophie H. um mehr als nur ihre eigene Person. Was ihr geschehen ist, zeige, dass es Lücken in der Versorgung von Menschen wie ihr gebe. Wer wie sie zum Zeitpunkt eines solchen Verbrechens noch in Ausbildung ist und noch keinen Verdienst hat, läuft Gefahr, in eine Versorgungslücke zu fallen. Eine Lücke, die nicht sein müsste, würden die zuständigen Ämter auf Versorgungskrankengeld und anderes hinweisen. Im Fall von Sophie H. haben sie es offenbar nicht getan. Sie befindet sich im Schachmatt der Paragrafen und Verordnungen. Keine Reha, weil noch in Ausbildung, keine Entschädigung, weil noch kein Therapieende festgelegt, auch nicht nach sieben Jahren Therapie.
Die Dimension des biografischen Erdbebens, das Sophie H. durchlebt, wird durch das Opferhilfeentschädigungsgesetz (OEG) offensichtlich nicht ausreichend aufgefangen. Auch wenn es 2024 verbessert werden soll, werde es den Betroffene nur dann helfen, wenn auch die Umsetzung in der Praxis gelinge, so Sophie H. Jörg Zierke, der Bundesvorsitzende der Opferhilfevereins Weißer Ring, sagte anlässlich der 2022 veröffentlichten Statistik zum Opferhilfeentschädigungsverfahren, Gewaltopfer würden ihre Anträge zurückziehen, „weil sie durch die Bürokratie und die langen Verfahren zermürbt sind“. Nur 9,12 Prozent der Opfer von Gewalttaten stellten einen Antrag auf Entschädigung. Anerkannt wurde nicht einmal ein Viertel. Sophie H. fragt, „warum man als Kind eines Mordopfers in Ausbildung so lange auf eine Begutachtung oder einen Antragsbescheid warten muss, wenn die Lebenslage prekär wird. Jeder Verwaltungsschritt ist für unsere Lebensphase zu langsam, und das hat immense Folgen.“
Unabhängige Monitoringstelle gefordert
In einer Petition, der sie sich im Oktober 2022 angeschlossen und an den Petitionsausschuss des Stuttgarter Landtags geschickt hat, setzt sie sich für die Schaffung einer externen und unabhängigen Monitoringstelle zur Überprüfung des OEG sowie einer unabhängigen Beschwerdestelle für Gewaltopfer ein. „Das ist eine staatliche Aufgabe, die nicht in Vereinshände ausgelagert werden darf.“
Sophie H. fragt: „Warum hat mich in der Situation niemand gefragt, was ich wirklich brauche?“ Das Ziel der Entschädigung bestehe darin, „Opfer vorsätzlicher Gewalttaten anzuerkennen und die Heilungsprozesse zu fördern“, heißt es vonseiten der Europäischen Kommission. „Die Opfer sollten während des Entschädigungsverfahrens unter keinen Umständen dem Risiko sekundärer Viktimisierung ausgesetzt sein.“ Als Retraumatisierung, als Situation, in der sie zur ohnmächtigen Bittstellerin wird, erlebt Sophie H. Behördenbesuche und -briefe. Ihre seelische Genesung befördert das nicht.
Arbeit nur in Teilzeit möglich
Derzeit kämpft sie um den sogenannten Berufsschadensausgleich. Noch immer kann sie nur in Teilzeit mit 50 Prozent als Ärztin arbeiten. Die restliche Zeit braucht sie, um sich durch verschiedene Therapien zu stabilisieren. Das Leben ist noch immer sehr anstrengend. „Alle gucken ‚Tatort‘, aber auf die Angehörigen von Mordopfern schaut in der Realität niemand“, sagt Sophie H.
Manchmal sitzt sie einfach warm eingepackt an einem See und schaut aufs Wasser. Die äußere Stille hilft ihr, innerlich wenigstens ein bisschen zur Ruhe zu kommen.