Für Stuttgart 21 sind insgesamt 58,8 Kilometer Tunnel nötig. Eigentümer von Grundstücken darüber erhalten in der Regel eine Entschädigung. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Das Regierungspräsidium nennt in einem Beispielfall 17 245 statt 10 780 Euro, die die Bahn Grundstückseigentümern für die Tunnelunterquerung zahlen müsste.

Stuttgart - Das Regierungspräsidium Stuttgart (RP) hat bei der Entschädigung für die Untertunnelung von Grundstücken beim Bahnprojekt Stuttgart 21 erstmals ein neues Bewertungsverfahren angewendet. Sollte es auf alle betroffenen Flächen übertragen werden, würde dies für die Bahn zu erheblichen Mehrkosten führen. Das RP schließt nicht aus, dass bei der Berechnung zudem die aktuellen und nicht die bei der Einleitung des Verfahrens vor einigen Jahren gültigen Bodenrichtwerte angesetzt werden könnten. Dann würden die Betroffenen nochmals mehr Geld von der DB AG erhalten, denn die Richtwerte sind stark gestiegen.

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