Eine Reform des Ehegattensplittings könnte die Situation von Menschen mit geringeren Einkommen – wie Verkäufern – in steuerlicher Hinsicht verbessern. Foto: dpa/Tobias Hase

Ökonomen des DIW Berlin dringen auf eine Reform des Ehegattensplittings. Ziel ist es, die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen. Eine Gruppe von Steuerzahlern würde aber schlechter gestellt.

Berlin - Ein Jahr vor der Bundestagswahl nimmt die Debatte über die Sinnhaftigkeit des Ehegattensplittings wieder an Fahrt auf. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hat jetzt ein Reformkonzept vorgelegt, das nach Überzeugung der Wissenschaftler dazu geeignet ist, die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen. Zudem sei mit zusätzlichen Steuereinnahmen in Höhe von zehn Milliarden Euro zu rechnen, wovon zwei Milliarden auf Beschäftigungseffekte entfielen.

An eine Abschaffung des Ehegattensplittings denken die Experten dabei nicht, wohl aber an eine Reform. Konkret schlagen die Forscher vor, dass der Partner mit dem höheren Einkommen künftig pro Jahr einen Betrag von maximal 9696 Euro auf seinen geringer verdienenden Partner übertragen kann. Das entspricht der Höhe des Grundfreibetrags. Der Empfänger oder die Empfängerin muss den Betrag dann als sonstiges Einkommen versteuern, steht aber unterm Strich besser da, weil er oder sie mit einem eigenen, niedrigen Steuersatz belastet wird.

Ein System aus den 1950er Jahren

Den Zweitverdienern in einer Ehe – in der Regel sind das die Frauen – soll künftig mehr Netto vom Brutto übrig bleiben als bisher. Das könnte einen Anreiz für Teilzeitkräfte bieten, mehr zu arbeiten. Für Verheiratete, die vom Einkommen des Partners leben und sich ansonsten um Haushalt und Kinder kümmern, könnte eine Arbeitsaufnahme attraktiver werden.

„Unser Vorschlag ist nicht nur relativ leicht umzusetzen und transparent. Er vermeidet auch unerwünschte Verteilungswirkungen zugunsten von besser verdienenden Beidverdiener-Paaren“, sagte DIW-Steuerexperte Stefan Bach. Lediglich das obere Fünftel aller Einkommensbezieher würde stärker als bisher zur Kasse gebeten.

Das Ehegattensplitting existiert seit den 1950er Jahren. Es handelt sich um ein Steuerprivileg, in dessen Genuss nur Verheiratete oder Paare kommen, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben: Wählen die Partner eine gemeinsame steuerliche Veranlagung, werden ihre beiden Einkommen zusammengezählt und anschließend durch zwei geteilt. Verdient ein Partner viel und der andere deutlich weniger oder gar nichts, sinkt die gemeinsame Steuerlast. Paare, die das jeden Monat nutzen wollen, wählen Steuerklasse III für das höhere Einkommen und Steuerklasse V für das niedrigere Einkommen.

Wer das niedrigere Einkommen und die ungünstigere Steuerklasse hat, bekommt oft wenig ausbezahlt und hat mitunter den Eindruck, dass sich die Arbeit kaum lohnt.

Befürworter dieses Systems verweisen darauf, dass das Grundgesetz die Ehe unter den besonderen Schutz des Staates stellt. Dies müsse sich auch im Steuerrecht widerspiegeln, lautet ihr Argument. Das Bundesverfassungsgericht wiederum verweist darauf, dass eine Ehe auch Unterhaltspflichten begründet – anders als eine Partnerschaft ohne Trauschein. Eine komplette Abschaffung des Ehegattensplittings und eine Individualbesteuerung wie in Schweden oder Österreich erscheinen deshalb unwahrscheinlich. Kritiker des Systems beklagen, dass es den Geist der 1950er Jahre atme. Es fördere die Alleinverdiener-Ehe oder dränge Frauen in die Teilzeitfalle.

CDU weist Vorschlag zurück

Das DIW Berlin versteht sein Konzept als Kompromissvorschlag. Andere Reformkonzepte hätten nicht die gewünschten Effekte.

In der Bundespolitik fielen die Reaktionen sehr unterschiedlich aus. Der CDU-Finanzexperte Olav Gutting sagte: „Der Vorschlag bedeutet eine Einkommensteuer-Erhöhung in der Größenordnung von acht Milliarden.“ Es sei irreführend, die niedrige Erwerbsbeteiligung von Frauen allein auf das Ehegattensplitting zurückzuführen. Die meisten Paare wählten den Lebensentwurf, der zu ihnen passe. Der Grünen-Abgeordneten Lisa Paus gehen die Vorschläge hingegen nicht weit genug. Sie forderte eine Abschaffung des Ehegattensplittings für neue Ehen und eine grundlegende Reform der Familienförderung. „Das Ehegattensplitting ist Sinnbild für eine rückwärtsgewandte Gesellschaftspolitik“, sagte Paus. Sie ergänzte: „Es schadet der Gleichstellung von Mann und Frau, steuerlich zu fördern, wenn ein Ehepartner nicht arbeiten geht.“ Dies sei auch ungerecht gegenüber unverheirateten Paaren und Alleinerziehenden, die komplett leer ausgingen.