Foto: picture alliance/dpa

Das Stuttgarter Landgericht hat einen 73-jährigen Esslinger, der seine Ehefrau mit einem Cuttermesser tötete, zu neun Jahren Gefängnis verurteilt.

Familienmitglieder hatten noch den Notruf gewählt und von einem heftigen Streit zwischen den Eheleuten berichtet. Doch als die Polizei am 24. Februar dieses Jahres, einem Montag, um die Mittagszeit in der Wohnung in der Esslinger Innenstadt ankam, war es schon zu spät. Die 72-jährige Frau war so schwer verletzt, dass sie binnen Minuten verblutete. Für ihren Tod machte die erste Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts ihren Ehemann verantwortlich und verurteilte den mittlerweile 73-Jährigen am Dienstag zu einer Haftstrafe von neun Jahren wegen Totschlags. Die Staatsanwaltschaft hatte elf Jahre Gefängnis wegen Totschlags gefordert.

Das Gericht ist davon überzeugt, dass der Mann seine Frau mit Schlägen und Tritten gegen Brust und Kopf traktiert hatte. Anschließend fügte er ihr mit einem Cuttermesser vier Schnitte am Hals zu. „Der Sachverhalt hat sich unzweifelhaft so abgespielt“, sagte der Vorsitzende Richter Hans-Peter Schöttler in seiner Urteilsbegründung, auch wenn Details, etwa woher der Mann das Messer nahm, nicht geklärt werden konnten. Nach der Tat hatte der Ehemann versucht, sich im Badezimmer mit der Tatwaffe selbst das Leben zu nehmen.

„Eine Ehe mit Höhen und Tiefen, aber nie von Gewalt geprägt“

Der Richter machte immer wieder deutlich, dass es sich um einen außergewöhnlichen und tragischen Fall handelte, den die Schwurgerichtskammer zu verhandeln hatte. Dies liege zum einen an der Konstellation von Opfer und Täter. Das Paar war 50 Jahre verheiratet. „Es war eine Ehe mit Höhen und Tiefen, aber nie von Gewalt geprägt“, führte Schöttler aus. Bemerkenswert ist der Fall aber auch deshalb, weil der Angeklagte keinerlei Erinnerung an die eigentliche Tat hat und die Kammer diese Angaben auch für glaubhaft hielt.

Finanzielle Verluste und Scheidungswunsch führten zu Konflikten

In den fünf Verhandlungstagen konnte das Gericht nicht klären, was die Eskalation konkret ausgelöst und den Angeklagten dazu veranlasst hatte, auf seine Frau loszugehen. In den drei Wochen vor der Tat soll es zwischen den Eheleuten aber immer wieder zu heftigen Auseinandersetzungen gekommen sein. Die Frau wollte sich scheiden lassen, nachdem ihr Mann zuvor gestanden hatte, dass er einen größeren Geldbetrag verspekuliert habe. Laut Gericht soll es um rund 250 000 Euro gegangen sein. Die Frau empfand das als Vertrauensverlust und fürchtete um ihre Altersvorsorge, so das Gericht, immer wieder soll sie ihren Mann deswegen rüde beschimpft haben.

„Ehrliche Reue“ des Angeklagten beeinflusst Strafmaß

Tatsächlich seien das Auskommen und der Lebensstandard des Paares durch den Verlust nie gefährdet gewesen. „Es führte jedoch zu einem riesigen Konfliktpotenzial“, so Schöttler. Er betonte, dass es der Kammer nicht leicht gefallen sei, ein Strafmaß zu benennen. Eine Affekttat und eine verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten schloss das Gericht unter Hinweis auf den psychiatrischen Gutachter aus. Zugute hielt das Gericht dem 73-Jährigen, dass er in seinem Schlusswort am vergangenen Freitag „ehrliche und erkennbare Reue“ gezeigt habe und dass er zuvor nie in seinem Leben straffällig geworden sei.

Der Vorsitzende Richter geht davon aus, dass der Angeklagte keine neun Jahre hinter Gittern verbringen muss. Bei guter Führung und mit Anrechnung der Untersuchungshaft könnte sich die faktische Haft auf um die fünf Jahre reduzieren. Dies stellte er dem 73-Jährigen in Aussicht, der eingefallen wirkte und regungslos zuhörte. „Es gibt Licht am Ende des Tunnels“, sagte der Richter.

Das Urteil ist rechtskräftig. Sowohl der Anwalt des Mannes als auch der Staatsanwalt hatten noch im Gerichtssaal erklärt, auf Rechtsmittel zu verzichten.