Schnell, schnell, heißt es jetzt für die Bauarbeiten am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium. Foto: /Foto:Thomas Wagner

Wegen Nachbarschaftseinsprüchen haben sich die Bauarbeiten am Eberhard-Ludwig-Gymnasium lange verzögert. Das Verwaltungsgericht wies die Beschwerden zurück, jetzt kann gebaut werden.

Stuttgart - Baupläne, Umzugspläne – darum dreht es sich seit Jahren beim Eberhard-Ludwigs-Gymnasium im Stuttgarter Norden. Die Bauarbeiten für die Erweiterung zu einem Musikgymnasium lassen wegen Einsprüchen aus der Nachbarschaft auf sich warten. Aber nicht mehr lang: das Verwaltungsgericht hat zugunsten des Bauvorhabens entschieden.

Mit dem Sackkarren zur Mensa

Einige Wohneigentümer aus der Nachbarschaft hatten vorläufigen Rechtsschutz gegen die Baugenehmigung zur Sanierung und Erweiterung des Eberhard-Ludwigs-Gymnasium beantragt. 2017 machten sie bei Gericht umfangreiche Einwendungen geltend, unter anderem zur Lärmbelästigung. Dem folgte eine Rüge gegen „Mängel im Abwägungsvorgang“ der Baubehörde.

Dessen ungeachtet genehmigte das Regierungspräsidium am 29. Januar 2020 die Bauplanung der Stadt Stuttgart, die den Ausbau der Schule zum Musikgymnasium, diverse Gebäudeumwidmungen und -erweiterungen wie zum Beispiel für Proberäume und Orchestersaal, Mensa und Bibliothek vorsieht. Allerdings soll die Schule Abstriche bei der Zahl der Großveranstaltungen, der Beschallung, beim Aufenthalt auf dem Schulgelände nach 22 Uhr und bei der Anlieferung für die Mensa machen. Letztere dürfe nur mit Rollwagen oder Sackkarren angefahren werden, „eine Anlieferung mit Palettenhubwagen ist nicht zulässig“, heißt es in der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

Schüler im Interimsquartier

Die Antragsteller erhoben trotzdem Klage, weil sie sich in ihren Rechten verletzt sahen. Für das Stuttgarter Verwaltungsgericht ist aber weder eine unzumutbare Lärmeinwirkungen zu erkennen, noch ein Verstoß gegen das nachbarschützende Gebot der Rücksichtnahme, so die Kammer. Die Antragsteller wollen zwar beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen, „dies hat aber keine aufschiebende Wirkung für das Bauvorhaben“, sagt Presserichter Philipp Epple.

Während dieser Auseinandersetzungen hat sich die damalige Schulleiterin beruflich neu orientiert, die Schülerinnen und Schüler sind mit einem Jahr Verspätung in ihr Interimsquartier in der Ludwigstraße 111 eingezogen. Im Doppelhaushalt 2018/19 sind 44 Millionen Euro für die Maßnahme eingestellt. „Mit nicht genehmigungspflichtigen Vorabmaßnahmen ist bereits im Herbst 2019 begonnen worden, die Haupt-Baumaßnahmen sollen im September beginnen“, teilt das Schulverwaltungsamt auf Anfrage mit. Sollten die Bauarbeiten ohne Verzögerungen vonstatten gehen, könnten die Schulkinder im Schuljahr 2024/25 zurückkehren.

Einwände auch in Bad Cannstatt

Seit 2017 tobt auch in Bad Cannstatt ein Streit zwischen Stadt und Anwohnern. Dort hat die Eigentümerin eines angrenzenden Wohngrundstücks sich gegen den Bebauungsplan des Elly-Heuss-Knapp-Gymnasiums gewandt, weil sich der so genannte Verträglichkeitsabstand von 60 auf zehn Meter verringere. Dies verstoße gegen das höchstzulässige Maß der baulichen Nutzung, es bestünden formelle und materielle Abwägungsfehler und sein Grundstück sei nach Fertigstellung des Neubaus schlechter belüftet.

Auch sie hat Beschwerde beim VGH (Aktenzeichen 8 S 2379/18) eingereicht, am 8. Oktober soll eine Entscheidung fallen. Auch dieses Verfahren hat keine aufschiebende Wirkung, allerdings hat sich der Bau ohnehin um mehr als zwei Jahre verzögert. Das führt nun zu einer Kostensteigerung um 7,9 Millionen Euro auf 46,65 Millionen Euro. Der Neubau soll Ende 2023 fertig sein.