So nicht: Zwei Personen und auf dem Schlossplatz? Das ist für E-Roller verboten – und soll künftig noch besser eingedämmt werden. Foto: imago/ Ralph Peters

Seit dem 1. Januar gelten für die Anbieter und die Nutzer von E-Scootern in Stuttgart nach einer Probephase dauerhaft strengere Spielregeln. Was künftig zu beachten ist.

In den kommenden Jahren werden die Stuttgarter weiterhin zwischen vier Anbietern von E-Rollern wählen können: Bolt, Tier (künftig Dott), Lime , und Voi. Damit haben alle schon bisher in der Stadt vertretenen Firmen zum 1. Januar die von ihnen beantragte Sondernutzungserlaubnis erhalten. Sie gilt zwei Jahre. Damit wurde die im Vorlauf seit Februar 2024 notwendige Genehmigung der Stadt nun erstmals im regulären Verfahren erteilt.

Dies hat Susanne Scherz, die Leiterin des Amtes für öffentliche Ordnung, in einer Zwischenbilanz der neuen Regelungen dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik im Gemeinderat berichtet. Zum Jahresbeginn 2024 ist zur Überwachung der neuen Spielregeln auch ein neues Team „Mikromobilität“ im Amt an den Start gegangen. „Hier wird bei Fehlentwicklungen reagiert“, sagte Scherz. Finanziert wird dies auch durch eine Anbietergebühr von 4,50 bis 7,50 Euro im Monat je Roller. Insbesondere werde man darauf achten, ob die erlaubte Flottengröße eingehalten werde, sagte Scherz. So gibt es nicht nur einen Deckel von 1500 Rollern je Unternehmen für die Stadt insgesamt, sondern ein mit 100 Scootern relativ restriktives, separates Limit für den City-Bereich.

Das Ordnungsamt werde auch darauf achten, ob Rücksicht auf Fußgänger und Behinderte genommen werde, denen etwa wild geparkte Roller im Weg stehen können. Dazu sei man mit dem Blinden-/ Sehbehindertenverband und dem Beirat für Menschen mit Behinderung in Verbindung.

An Hotspots sollen Roller nur auf festgelegten Flächen parken

Künftig sollen Scooter an besonders gefragten Standorten in der Innenstadt und den Stadtbezirken nur noch auf gekennzeichneten Flächen abgestellt werden dürfen. Andernorts bleibt das Parken auf Gehwegen erlaubt, sofern niemand behindert wird. Derzeit sind im Stuttgarter Stadtgebiet 27 Abstellflächen ausgewiesen, weitere sollen dazukommen. Die Stadt will in Zusammenarbeit mit den Anbietern zudem Systeme etablieren, die von selbst erkennen, wenn Scooter regelwidrig genutzt werden und die dann die Fahrzeuge technisch blockieren.