Drohnen stören den Flugverkehrt und könnten für Anschläge genutzt werden. Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Rund 100 Mal werden Drohnen nahe Flughäfen gesichtet – trotz eines bestehenden Verbots. Die Politik sucht nach neuen Wegen, der Gefahr Herr zu werden. Doch das ist wohl teuer.

BERLIN - Die Zahl der an deutschen Flughäfen gesichteten Drohnen ist im vergangenen Jahr trotz einer bestehenden Verbotszone mit einem Umkreis von 1,5 Kilometern im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig zurückgegangen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Nürtinger FDP-Bundestagsabgeordneten Renata Alt hervor.

Danach hatte es im Jahr 2018 an den zehn verkehrsreichsten deutschen internationalen Flughäfen insgesamt 111 Sichtungen von Drohnen gegeben. Im Jahre 2019 liegt die Zahl bei 101 Sichtungen. In Stuttgart sank die Zahl von 8 auf 7. Frankfurt ist der Spitzenreiter mit 28 Sichtungen, dahinter liegen München und Berlin-Tegel mit 15. An drei Standorten nahm der Zahl der festgestellten Drohnenflüge sogar – auf niedrigerem Niveau – zu: in München von 14 auf 15, in Düsseldorf von 7 auf 12 und in Hannover von 1 auf 5.

Die FDP-Politikerin Renata Alt wirft deshalb der Bundesregierung vor, „reine Aktionspläne“ zu entwickeln, „anstatt die Flughäfen im Aufbau einer effektiven, sicheren und vor allem direkt verfügbaren Drohnenabwehr zu unterstützen“.

Die Zahl der Drohnen hat stark zugenommen

Die Nachfrage nach unbemannten Flugsystemen, umgangssprachlich Drohnen genannt, ist ungebrochen. Nach Schätzungen der Deutschen Flugsicherung wird es in diesem Jahr allein auf dem deutschen Markt 1,2 Millionen Drohnen geben. Während in der Drohnenentwicklung enormes wirtschaftliches Potenzial steckt, birgt der Boom auch Gefahren für sogenannte kritische Infrastrukturen, wie zum Beispiel Flughäfen. Drohnen können eben auch zu Spionagezwecken verwendet werden. Sicherheitsexperten warnen zudem vor der Gefahr von Terroranschlägen durch Drohnen. Aber auch unterhalb dieser kriminellen Ebene können sie etwa an Flughäfen eine physische Bedrohung darstellen und so den Flugverkehr erheblich stören.

Der Aufbau wirkungsvoller Abwehrsysteme ist aber teuer. Das macht eine andere Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von mehreren FDP-Bundestagabgeordneten deutlich. Darin weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Bundespolizei derzeit „einen Projektplan zur Erprobung und Einführung von Drohnenabwehrtechnik“ an Flughäfen entwickelt. Die „einmaligen Kosten für die stationäre Drohnenabwehr je Flughafen“ werden dabei nach Angaben der Bundesregierung von der Bundespolizei „aktuell mit 30 Millionen Euro“ angegeben. Eine mobile Drohnenabwehr wird mit rund 13 Millionen Euro jährlich veranschlagt. Es gibt in Deutschland 16 internationale Verkehrsflughäfen. Derzeit sind nach Regierungsangaben Bundespolizei und Bundeskriminalamt nur „technisch begrenzt“ in der Lage, die Steuerung der unbemannten Flugkörper „zu stören und/oder physisch auf diese einzuwirken“.

Werden Gefängnisse ausspioniert?

Flughäfen sind nicht die einzigen Orte, in deren Nähe Drohnen unerwünscht sind. Darauf machte jüngst auch der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU) aufmerksam. Er verwies darauf, dass die Zahl der erfassten Drohnenflüge über den Haftanstalten des Landes schnell zunehme. 2017 und 2018 habe es jeweils drei solcher Vorfälle gegeben, sagte Biesenbach. 2019 seien es aber bereits zwölf gewesen. „Jede Drohne über einer Justizvollzugsanstalt ist eine Sicherheitsstörung“, sagte der Landesminister. Er verlangte, dass Drohnen künftig so programmiert werden, dass sie nicht mehr in Verbotszonen über Haftanstalten und Flughäfen eindringen können. Die Bundesregierung teilte mit, sie strebe „die Einrichtung eines Registriersystems für Betreiber von unbemannten Fluggeräten an“.