Steuerlich bleiben größere Teile der Rente unangetastet. Das trifft aber nicht alle Rentner gleichermaßen. Foto: Adobe Stock/WavebreakMediaMicro/Wolfilser, Ruland

Die Richter des Bundesfinanzhofs haben erstmals eine konkrete Formel für die Berechnung der doppelten Besteuerung festgelegt. Wir erklären, ab wann die neue Steuerformel gilt und wen sie am meisten entlastet.

Stuttgart - Ex-Steuerberater Horst Bangert (78) und der ehemalige Zahnarzt Gert Zimmermann (74) haben in eigener Sache vor dem Bundesfinanzhof (BFH) den Kürzeren gezogen. Ihre Renten werden von den zuständigen Finanzämtern nicht unzulässig hoch besteuert. Aber die Fälle (Aktenzeichen XR 33/19 und XR 20/19) bringen gleichzeitig wichtige Änderungen vor allem für künftige Rentnerjahrgänge. Denn der BFH hat nun erstmals im Detail festgelegt, wie Finanzbehörden bei der Besteuerung von Renten rechnen müssen.