Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts lehnte 2017 ein verbot der NPD trotz ihrer Verfassungsfeindlichkeit ab. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

1952 wurde erstmals in der Bundesrepublik eine Partei verboten. Es traf die rechtsextreme Sozialistische Reichspartei. Der Fall weist Parallelen zu heutigen Diskussionen auf.

Sollte die AfD jetzt doch verboten werden? Viele denken bei dieser Frage mit Grauen an die beiden gescheiterten Verbotsanträge gegen die NPD zurück. Dabei könnte der Blick auch auf ein Verbotsverfahren gelenkt werden, das geklappt hat. Am 23. Oktober 1952 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Sozialistische Reichspartei (SRP), eine NSDAP-Nachfolgeorganisation, für verfassungswidrig. Ihre Mandate – darunter zwei Sitze im Bundestag – wurden gestrichen, alle Parteigelder eingezogen, Ersatzgründungen untersagt. Es war das erste von zwei erfolgreichen Parteiverboten in der Bundesrepublik. Wenige Jahre später traf es die KPD.