Vor dem Bundesgerichtshof ist es für Daimler gut ausgegangen. Foto: dpa/Marijan Murat

Das Thermofenster von Daimler ist nicht sittenwidrig, so der BGH. Das Unternehmen mag die Umwelt betrogen haben, nicht aber die Käufer, kommentiert Christian Gottschalk.

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof hat sich eine feste Meinung gebildet. Das ist gut für Daimler und weniger gut für die Anwälte, die ordentlich Geld damit verdient haben, Mercedes-Käufern einzureden, der Gang vor Gericht führe ohne Aufwand zu einem ordentlichen Batzen Geld. Das Thermofenster, mit dem Mercedes die Umwelt betrogen hat, ist nach Ansicht des höchsten Zivilgerichts nicht mit dem Pendant von VW vergleichbar. Die Wolfsburger haben neben der Natur auch Prüfer und Käufer sittenwidrig an der Nase herum geführt. Nun hat der BGH in Sachen Daimler zum ersten mal nach einer mündlichen Verhandlung geurteilt. Das Ergebnis ist vergleichbar mit der Entscheidung nach Aktenlage im Frühjahr.