Der Industrie- und Handelskammertag Baden-Württemberg wendet sich mit einem dringenden Wunsch an den Ministerpräsidenten und die Wirtschaftsministerin: Hilfen für Ausbildungsbetriebe in Kurzarbeit. Nicole Hoffmeister-Kraut signalisiert Unterstützung.
Stuttgart - Die Wirtschaftsverbände im Land schlagen Alarm: Mit der Existenz einer großen Zahl von Betrieben sehen sie zugleich auch bis zu 15 000 Ausbildungsplätze im Land, unter ihnen 3500 in der Region Stuttgart, in Gefahr – vor allem in den besonders kritischen Bereichen Gastronomie, Hotellerie, Tourismus und Einzelhandel.
Im Schnitt erhält ein Azubi als monatliche Vergütung etwa 1000 Euro, hinzu kommen Lohnnebenkosten. Das Berufsbildungsgesetz garantiert bis zu sechs Wochen volle Vergütung, selbst wenn der Betrieb ruht. Erst dann darf der Arbeitgeber auch für Azubis Kurzarbeit beantragen. Zudem muss er zuvor alle Möglichkeiten des Ausbildungsplans, von Lernplattformen, von Projektarbeiten oder der Versetzung in andere Abteilungen ausgenutzt haben. Weil aber viele Betriebe in der Pandemie zwangsweise schließen mussten und auch die Ausbilder in Kurzarbeit sind, droht nun die Kündigung von Ausbildungsverhältnissen.
Brief an Ministerpräsident und Wirtschaftsministerin
Darauf weisen Wolfgang Grenke als Präsident des Industrie- und Handelskammertages in Baden-Württemberg (BWIHK) und seine Stellvertreterin Marjoke Breuning in einem aktuellen Brief an Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) hin. Ihr Anliegen: das Land soll die Ausbildungsbetriebe mit einem Zuschuss unterstützen, um die oft kritische Phase bis zum Bezug von Kurzarbeitergeld überbrücken. Am liebsten wäre ihnen eine hundertprozentige Förderung, mindestens aber die 80 Prozent, wie sie das Land Thüringen etwa übernimmt.
Wirtschaftsministerin zeigt Verständnis für Autoren
Die Wirtschaftsministerin zeigt Verständnis: „Wir müssen eine Entlassung von Auszubildenden in größerem Umfang unbedingt verhindern“, sagte Hoffmeister-Kraut unserer Zeitung. Insofern sei das Anliegen des BWIHK „sehr berechtigt“. Betriebe, die wegen Kurzarbeit schließen müssen, erhielten schon Unterstützung aus dem Soforthilfe-Programm, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Davon könnten die Auszubildenden in Kurzarbeit profitieren. „Wir prüfen derzeit, ob darüber hinaus eine weitere einmalige Hilfe speziell für Auszubildende in Betrieben, die in Not geraten sind, sinnvoll sein könnte“, sagte die CDU-Politikerin. „Wir haben im Blick, dass wir auch zum nächsten Ausbildungsjahr mit Engpässen bei der Ausbildung rechnen müssen und gegebenenfalls auch für die Zukunft Unterstützungsmaßnahmen anbieten müssen.“ Auch die vom Bund angekündigte mögliche Erhöhung des Kurzarbeitergeldes gelte es dabei zu berücksichtigen.
Laut Dehoga reichen Soforthilfen des Landes nicht aus
Daniel Ohl, Sprecher des Dehoga in Baden-Württemberg, bekräftigt die Risiken für etliche der rund 6000 Auszubildenden im Hotel- und Gaststättengewerbe des Landes. Die Soforthilfen des Landes reichten meist nicht aus, um die Liquidität der Betriebe zu sichern – Umfragen zufolge würde jeweils das Vierfache benötigt. Aus Sicht seines Verbandes steht daher eine Gesetzesänderung oben auf der Prioritätenliste, wonach auch Auszubildende ohne Einschränkung Kurzarbeitergeld bekommen können – weil Ausbildungszuschüsse der Länder eher ein Umweg mit neuen bürokratischen Hürden seien.
Die Gewerkschaften lehnen derartige Eingriffe in das Berufsbildungsgesetz jedoch vehement ab und konnten auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) davon überzeugen, weshalb das Kurzarbeitergeld für Azubis vom ersten Tag an voraussichtlich nicht kommen wird. „Man sollte sich auf Gewerkschaftsseite überlegen, wem man mit dieser Bockbeinigkeit einen Gefallen tut“, rügt Ohl. „Die Ausbildungsbetriebe werden sich das merken.“ Wie der BWIHK sieht er bisher aber keine auffällige Zunahme bei der Auflösung von Ausbildungsverhältnissen.
DGB-Landeschef warnt vor Verunsicherung der Azubis
DGB-Landeschef Martin Kunzmann nennt es „verantwortungslos, Auszubildende durch Forderungen nach vereinfachter Kurzarbeit für Auszubildende zu verunsichern oder sie dadurch in ihrer Existenz zu bedrohen“. Seit Jahren beklage die Wirtschaft den Fachkräftemangel. Daher sei es jetzt in ihrem Interesse, vorausschauend zu handeln und die Auszubildenden bestmöglich zu unterstützen. „Von der Landesregierung erwarten wir einheitliche und rechtssichere Regelungen, zum Beispiel für die verschobenen Prüfungen“, sagte er unserer Zeitung. „Aus Verschiebungen dürfen den Auszubildenden keine Nachteile entstehen.“
Mit dem „Azubi Transfer“ für Auszubildende aus Unternehmen, die von Insolvenz betroffen sind, und der Förderung der Ausbildungsverbünde bietet das Land schon Hilfestellung. Diese Programme müssten in der Krise ausgebaut werden. „Wir fordern zudem einen bundesweiten branchenübergreifenden Zukunftsfonds zur Fachkräftesicherung, aus dem die Übernahme von Auszubildenden und Dualstudierenden aus insolventen Betrieben finanziert wird“, betont Kunzmann.