An dieser Begrünung vor einem Lokal am Kleinen Schlossplatz gibt es Kritik aus dem Linksbündnis, das  die  „Abschottung“ grundsätzlich bemängelt. Foto: Konstantin Schwarz

Um die Coronazeit zu überstehen, hat die Stadtverwaltung der Gastronomie deutlich größere Flächen vor dem Lokal zugestanden. Bald soll wieder das alte Maß gelten.

Rund 160 Gastronomen, die ihre Außenflächen während der Coronapandemie teils verdoppeln konnten, müssen von März 2023 an wieder mit kleineren Flächen und weniger Tischen klarkommen. Die Ausnahmeregelung, mit der man die in Schwierigkeiten gekommene Branche unterstützen wollte, endet. Den Termin nannte Ordnungsbürgermeister Clemens Maier (FW) in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am Mittwoch. 60 der 160 Fälle habe man auf bisherigen Parkplätzen genehmigt, so Albrecht Stadler, Abteilungsleiter im Ordnungsamt. Insgesamt seien rund 600 Flächen für die Außengastronomie freigegeben. Die Grünen im Rat reagierten am Donnerstag mit dem Antrag, die ausgeweitete Sondernutzung zu „verstetigen“, die Ausnahme also wo immer möglich zur Regel zu machen. Man wolle Existenzen sichern und mit mehr Außengastronomie die Stadt beleben. Der Rat könnte das noch im Dezember entscheiden.

Appell gegen Abschottung

Stadler referierte nicht nur die Zahlen, sondern auch zu Gestaltungsfragen. Luigi Pantisano vom Linksbündnis sieht die Stadt in der Pflicht, mauerartige Eingrenzungen von Gastrobereichen, die als „Eingrünung mit Pflanzen“ definiert würden, aber Werbebanner trügen, zu unterbinden. Handhabe dazu gebe die Gestaltungssatzung für öffentliche Flächen. Pantisano nannte als Beispiel die Behälter vor dem Malo am Rathaus und dem San’s auf dem Kleinen Schlossplatz, wo „Paletten mit Werbung öffentliche Bereiche abschotten“. So würden die Bemühungen um eine attraktive Innenstadt konterkariert. Pantisano sieht hier auch die City-Initiative in der Pflicht.

Dünne Personalausstattung für Kontrolle

Die Sondernutzung der Flächen wird laut Stadler für je ein Jahr erlaubt und kontrolliert, dafür gibt es aber nur eine Stelle. Die Abschottungen sollten „nicht den Eindruck vermitteln, dass es sich um private Flächen handelt“, so Maier. Neben offizieller setze man auch „auf soziale Kontrolle“, darauf, dass Mitbewerber sich gegen Auswüchse mit einem Hinweis an die Verwaltung wenden.