Zusätzliche Kosten, die für Bergungs- und Rettungsmaßnahmen anfallen, sind häufig Teil einer Auslandskrankenversicherung. Foto: pixabay.com © Hans (CC0 Public D - pixabay.com © Hans (CC0 Public Domain)

Jeder, der schon einmal eine Reise gebucht hat, bekommt in aller Regel eine Reiserücktrittversicherung oder eine Reiseabbruchversicherung angeboten. Meist liegen die Gründe dafür auf der Hand. Denn diese Versicherungen kommen dafür auf, wenn die Reise gar nicht erst angetreten wird oder während der Reise etwas passiert, was das vorzeitige Ende des Urlaubs einläutet. Die große Unbekannte im Trio der bekanntesten Urlaubsversicherungen ist jedoch die Auslandskrankenversicherung. Denn jeder Mensch hat eine Krankenversicherung und für so manchen ist es durchaus unverständlich, warum diese nicht auch im Urlaub bezahlt. Deswegen soll die Auslandskrankenversicherung hier in all ihren Facetten vorgestellt werden.

Versicherungsbeiträge im Online-Tool berechnen

Die Auslandskrankenversicherung sichert den Versicherten ab, für den Fall, dass er im Urlaub krank wird. Um eine ungefähre Vorstellung davon zu bekommen, wie hoch die Auslandskrankenversicherung sein kann, kann ein Online-Tool verwendet werden. Dabei werden diese Daten abgefragt:

  • Alter der Personen
  • Anreise und Abreisedatum
  • Anzahl der Personen
  • Reisepreis
  • Reiseziel

Ausgeben wird das Tool dann einen Preis mit und eine Preisvariante ohne Selbstbeteiligung. Damit wird bereits ein Punkt der allgemeinen Leistungen und Hinweise deutlich, die sich auf den Preis dieser Versicherung auswirken. Weitere Einflussfaktoren auf den Preis sind diese Punkte:

  • Reiseart: Geschäftsreise oder Privatreise

Reiseziel: Wer an unterschiedliche Ziele fliegt, sollte die Option nutzen, die Auslandskrankenversicherung weltweit einzubuchen. So erspart sich der Versicherte eine Nachjustierung. Wenn die Auslandskrankversicherung einmalig gebucht wird, sollte das entsprechende Reiseziel angegeben werden.

  • Reisedauer: Häufig bieten Versicherungen zwei Varianten an: Eine Jahrespauschale und eine kürzere Option. Je nachdem, wie lange die Reise dauert, oder ob häufiger im Jahr verreist wird, ist hier die Option mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis zu wählen.

Deutsche Krankenversicherung vs. Auslandskrankenversicherung

Wer noch immer in Frage stellt, warum eine Auslandskrankenversicherung in Anbetracht der gesetzlichen Krankenversicherung überhaupt nötig ist, dem sei gesagt: Die gesetzliche Krankenversicherung hilft  nur in EU-Ländern.

„Grundsätzlich werden die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nur im Inland erbracht. Ausnahmen gibt es aber durch zwischen- und überstaatliche Regelungen. (…) In den EU-Staaten gibt es nach den europäischen Verordnungen über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit die Möglichkeit der Krankenbehandlung im Rahmen der Sachleistungsaushilfe“heißt es beim Bundesministerium für Gesundheit.

Ein Freifahrtschein ist das indes noch lange nicht. Denn selbst wenn theoretisch die Möglichkeit besteht, mit der deutschen Krankenversicherung eine medizinische Leistung abzurechnen, so muss diese noch lange nicht dem gewohnten Standard entsprechen. Deswegen bieten viele Auslandskrankenversicherungen diese oder ähnliche Leistungsbausteine an:

  • Die Entbindung bei Frühgeburten sowie die Behandlung der Frühchen kann Versicherungsbestandteil sein.
  • Häufig sind Zahnbehandlungen, Heilbehandlungen und medizinisch notwendige Massagen, Krankengymnastik-Einheiten oder ähnliche Behandlungen Teil der Leistungsbausteine.
  • Mehraufwände wie etwa die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus, den Transport dorthin, eine Überführung im Todesfall, eine Bestattung vor Ort, ein Krankenbesuch, die Betreuung von Kindern sowie Bergungs- und Rettungskosten sind bei vielen Versicherungen gängige Leistungsbausteine.
  • Meist werden Kosten für Heil-, Verband- und Arzneimittel übernommen. Auch werden Hilfsmittel (außer Hörgeräten und Sehhilfen) von der Auslandskrankenversicherung übernommen.
  • Müssen Anschaffungen wie Prothesen oder Herzschrittmacher getätigt werden, gehört auch dies zum Versicherungsumfang vieler Auslandskrankenversicherer.
  • Versicherte haben die Möglichkeit, Arzt, Krankenhaus oder ambulante Heilmethode individuell zu wählen.

Diese Auflistung ist nur ein Auszug der möglichen Leistungsbausteine, zeigt aber durchaus auf, dass eine Auslandskrankenversicherung nicht in die Sparte der Luxus-Versicherungen gehört, sondern durchaus eine Berechtigung hat. Vor allem zeigt der Blick in diese Leistungsaufstellung auch, dass die gesetzliche Krankenversicherung hier schnell an ihre Grenzen stößt, da die meisten dieser Leistungen nicht in dieser enthalten sind. Kundenfreundliche Zusatzoptionen wie etwa eine Notfall-Nummer bieten zusätzliche Sicherheit im Krankheitsfall oder bei einem Unfall.

Zurück zum Urlaubs-Trio: Rücktritt, Abbruch und Krankenversicherung

Nachdem mit der Auslandskrankenversicherung nun vor allem die wohl undurchsichtigste Komponente des Urlaubs-Trios einmal näher beleuchtet wurde, soll eine kurze Information zu den anderen Klassikern an dieser Stelle auch nicht fehlen.

Die Reiserücktrittversicherung  sichert den Fall finanziell ab, dass die Reise nicht angetreten werden kann. Wichtig bei der Suche einer Reiserücktrittversicherung ist vor allem ein Blick in die Gründe, die angeführt werden dürfen, um eine Reiserücktrittversicherung geltend zu machen. Besonders die Klausel der „unerwarteten schweren Erkrankung“ sollte vor Versicherungsabschluss dringend ausformuliert werden, um etwaige Streitfälle zu verhindern. In der jüngsten Vergangenheit wurde ein Mangel an Transparenz insbesondere bei Terroranschlägen zum Problem. Während einige Versicherungen die Rücktrittskosten übernahmen, sahen andere dies nicht als Versicherungsfall an.

Die Reiseabbruchversicherung ist das Pendant. Wenn bis zum Antritt der Reise nichts passiert, ist die Reiserücktrittversicherung buchstäblich aus dem Schneider. Passiert dann während des Urlaubs ein Unfall, der einen Abbruch der Reise mit sich bringt, greift die Reiseabbruchversicherung. Auch hier gilt: Die Gründe, die einen finanziell abgesicherten Reiseabbruch ermöglichen, sind im Vorfeld genauestens zu eruieren.