Wer eine Weiterbildung machen möchte, muss nicht unbedingt das Sparschwein schlachten. Der Staat gibt Geld dazu. Foto: dpa

Von Kristin Kruthaup

Weiterbildung klingt gut, doch wie finanzieren? Wer ein Fernstudium oder einen Lehrgang über mehrere Monate macht, muss schnell ein paar Tausend Euro allein für Studiengebühren und Lehrmaterialien zahlen. „Häufig kommen Fahrt- und Übernachtungskosten dazu“, sagt Christina Engel von der Stiftung Warentest. Doch Erwerbstätige müssen die Kosten nicht alleine tragen. Der einfachste Weg ist, den Chef um Unterstützung zu bitten, erklärt Karriereberaterin Svenja Hofert. Viele Arbeitgeber sind bereit, Mitarbeitern die Weiterbildung zu finanzieren. Oft gibt es daneben finanzielle Hilfen vom Staat. Die wichtigsten bundesweiten Fördertöpfe im Überblick:

Bildungsprämie: Angestellte und Selbstständige, die mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten, können die Bildungsprämie beantragen. Der Staat zahlt einen Zuschuss von 50 Prozent zu allen Weiterbildungen, maximal 500 Euro. Details gibt es unter der Hotline  0800/262 30 00.

Bildungsgutschein: Beim Bildungsgutschein trägt der Staat die Gesamtkosten der Weiterbildungen, eventuell sogar Fahrt- und Übernachtungskosten, erklärt Felix Magin vom Jobcenter München. Doch haben nur Arbeitslose einen Anspruch auf einen Bildungsgutschein. Infos gibt es bei der Arbeitsagentur.

WeGebAu: Das steht für Weiterbildung Geringqualifizierter und älterer Arbeitnehmer. Der Staat zahlt alle Kosten. Dazu kann ein Lohnzuschuss kommen. Den Antrag können Geringqualifizierte stellen, die seit vier Jahren nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten, sowie alle Arbeitnehmer, die in Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern tätig sind. Infos bei der Arbeitsagentur.


Meister-Bafög: Das Meister-Bafög ist ein Verwandter vom Studenten-Bafög. Das Konzept ist ähnlich: Der Staat gewährt ein Darlehen. Maximal sind das beim Meister-Bafög 10 226 Euro. Davon gibt der Staat 30,3 Prozent als Zuschuss dazu – den Rest müssen Antragsteller zurückzahlen. Ansprechpartner sind die Bafög-Ämter.

Aufstiegsstipendium: Das ist interessant für Personen, die ihre Ausbildung sehr gut abgeschlossen haben und studieren wollen. Beim Aufstiegsstipendium müssen Berufstätige nichts zurückzahlen. Pro Monat erhalten sie für ein Vollzeitstudium 670 Euro, beim berufsbegleitenden Studium 2000 Euro im Jahr. Ansprechpartner: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.

Weiterbildungsstipendium: Gefördert werden Hochschulstudium und Weiterbildungen vom Handwerksmeister bis zum Intensiv-Sprachkurs. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Stipendiaten bekommen maximal 6000 Euro – dazu müssen sie sich an der Weiterbildung mit zehn Prozent beteiligen. Ansprechpartner wie beim Aufstiegsstipendium.